Ist Kindergeld und Waisenrente pfändbar?

4 Antworten

Wenn die RV nicht Drittschuldner war, zahlt sie das Geld aus.
Wenn auf dem Konto eine Pfändung lastet, wird der Betrag über der Pfändungfreigrenze einbehalten und im Monat darauf  an den Gläubiger ausbezahlt.

Nach § 850 ZPO können auch Beträge oberhalb der Pfändungfreigrenze nicht pfändbar sein.
Hierzu must Dich Dih an die öffentliche Schuldnerbertaung wenden, die darüber Auskunft geben können.

Es geht nicht darum das das Geld ausgezahlt wird. Dieses wurde nämlich schon ausgezahlte. Meine frage ist nur warum ich alles bekommen habe , da ich über der freigrenze diesen Monat bin.

Bonjour aus Frankreich!

Nachzahlungen bekommt man, wenn vorher zu wenig überwiesen wurde. 

Das Einkommen dieses Monats kann daher nicht als reguläres Einkommen gewertet werden.

Mir ist das auch schon passiert, bei meiner Rente: was für die vergangenen Monate zu wenig gezahlt worden war, wird dann zwar in einer Summe nachgezahlt, aber im Falle einer Nachprüfung auf die entsprechenden Vormonate verteilt.

Bei einer Nachzahlung von 1800 € z.B.,könnte man  also davon ausgehen, dass Dir, für jeden der vergangenen 12 Monate,  150 € pro Monat mehr zustanden.

Wenn du Zweifel  hast, die entsprechende Stelle anrufen, und Dir das genau erklären lassen.

Darüber hinweggehen würde ich nicht: wenn Du das Geld ausgegeben hast, obwohl es ein Irrtum war, könnte es dennoch zurückgefordert werden...

Ansonsten gibt es die monatliche Pfändungsgrenze, und dagegen kann kein Amt etwas machen!

LG aus der Normandie

Ja aber warum konnte ich das Geld von meinem Bankkonto abheben ? Ich habe doch schon längst die freigrenze überschritten

Sozialleistungen sind grundsätzlich pfändbar seit dem es das P Konto gibt.

Aber es gibt Ausnahmen, eine davon ist das Kindergeld und offenbar auch Waisenrente. Das erklärt, warum du es trotz  Überziehung des Freibetrags dein Geld bekommen hast.

Die Bank wird das Geld was über dem Freibetrag ist einbehalten und an die Gläubiger weiter leiten.