Ist in der Nebenkostenabrechnung es erlaubt die Heizkosten nach Gradtagen zu berechnen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schätzungen werden eigentlich nur dann gemacht, wenn die Ablesefirma keinen Zutritt zur Wohnung bekommen hat und die Heizkörper deshalb nicht ablesen konnte.

Danke, den Zutritt zur Wohnung konnte der Mieter nicht mehr machen, weil er fristlos gekündigt,ausgezogen und ohne Wohnungsschlüssel war.

Im Übergabeprotokoll wurde nicht angekreuzt;"Eine kostenpflichtige Zwischenablesung der Heizmeßgeräte ist noch zu veranlassen."

Dann verstehe ich aber nicht, warum bei Neuvermietung es keine Ablesedaten gibt. In dem Fall bezahlt wer für die Ablesung?

@BVBDortmund

Das verstehe ich auch nicht. Der Mietbeginn des neues Mieters ist der Stichtag. Notiere dir den jetzigen Zählerstand.

@BVBDortmund

.... bei Zahlen gibt es keine Ablesung, so jedenfalls in meinen Hütten. Deshalb ja nach gesetzlicher Vorgabe Verteilung nach Grad.....

@schleudermaxe

Danke das hilft mir sehr es genauer zu verstehen.

Der Vermieter ist es, der eine Ablesung unterlassen hat und bei Neuvermietung ab 04/2018 hat er auch nichts getan. Gradtagszahlentabelle schön und gut, aber es ist doch eine Meßeinrichtung vorhanden, andere Meßverfahren hat der frühere Mieter nie zugestimmt.

Warum wurde nicht nach Verbrauch abgerechnet?

Wenn das aus objektiven Gründen nicht möglich war, darf vom Vorjahresverbrauch ausgegangen werden. Diese Schätzung ist aber nicht identisch mit der Anwendung der Gradtagstabelle. Diese könnte Anwendung finden für die Grundkostenberechnung.

Die Heizkosten sind bei Berechnung ohne Verbrauchsmessung um 15% zu kürzen.

Hey BVBDortmund,

du stellst auf jeden Fall eine interessante Frage.

In manchen Fällen kann der Energieverbrauch nicht erfasst werden. Ursachen hierfür können nicht eingehaltene Ablesetermine seitens des Mieters oder technische Defekte an den Messgeräten sein. Liegen derartige Sonderfälle vor, ist es zulässig, dass der Vermieter den Verbrauch schätzen lässt. Dies kann nach Gradtagen berechnet werden. Der Vermieter muss sich dazu jedoch an eine Auswahl von Verfahren halten, die in der Heizkostenverordnung festgelegt sind. So kann er für die Verbrauchsermittlung beispielsweise vergangene Abrechnungsperioden heranziehen, in denen ähnliche Witterungsbedingungen vorlagen. Weiterhin ist eine Orientierung anhand des Durchschnittsverbrauchs des gesamten Wohnhauses möglich. Ebenso ist ein Abgleich mit ähnlichen Räumen von Nachbarn zulässig. Es gilt bei der Schätzung zu beachten, dass für diese nicht die ortsüblichen Durchschnittskosten zurate gezogen werden dürfen. Des Weiteren darf der geschätzte Anteil nicht mehr als 25 Prozent des gesamten Verbrauchs betragen, der restliche Anteil muss nach einem anderen Umlageschlüssel abgerechnet werden.

Ich hoffe, das hilft dir weiter! LG, Fine :)

Es fehlen einfach zu viele Angaben, um Dir wirklich helfen zu können.

Gilt bei Dir die Heizkostenverordnung? Diese gilt immer dann, wenn das Haus mehr als 2 Wohnungen hat.

Ist das bei Euch der Fall, kommt es noch auf die Situation an. Warum gibt es dann keine Verbrauchsabrechnung? Gibt es Messgeräte für Heizenergieverbrauch oder nicht?

Bitte etwas mehr Angaben, dann kann man Dir auch helfen.

Ganz allgemein auf Deine Frage:

Ja!

Deine Überschrift der Frage und der Text widersprechen sich. In der Überschrift sprichst du von Gradtagzahlen, und im Text sprichst du von einer Schätzung anhand des Vorjahres. Das ist was total anderes.

Somit kann deine Frage mit den gegebenen Informationen unmöglich zu beantworten. Eine Schätzung ist aber erlaubt, wenn eine Ablesung nicht möglich war, sofern die Schätzung realistisch und nachvollziehbar ist.