Ist Hausarrest strafbar?

10 Antworten

Nein ist es nicht. Es ist es nur Freiheitsberaubung wenn du das haus nicht verlassen kannst. Das ist bei dir nicht gegeben. Du kannst das Haus jederzeit verlassen ohne Gefahr für leib und Leben fürchten zu müssen.

Nur dein Internet u.s.w. ist dann weg, das sind allerdings Privilegien die dir vorher gegeben worden sind und an gewisse bedingungen geknüpft sind.

Ein Beispiel: Nehmen wir an ein besitzer eines Kinos lässt dich immer gratis in die Vorstellungen rein, einfach weil er dich mag. Irgendwann sagt er dann "entweder du räumst nach schluss den kinosaal mit auf oder du darfst nicht mehr gratis ins kino", das ist in diesem Fall auch keine Erpressung, er hat Privilegien gegeben die er je nach belieben wieder nehmen darf.

Sehr schönes Beispiel :-)

Eltern haben bezüglich ihrer Kinder das "Aufenhaltsbestimmungsrecht" und wenn sie nun aus erzieherischen Gründen bestimmen dass sich das Kind für eine bestimmte Zeit zu Hause bzw. in seinem Zimmer aufzuhalten hat, ist das rechtens und hat mit Freiheitsberaubung nicht das Geringste zu tun.

Deine Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Außerdem dürfen sie Dich erziehen. Was jedoch nicht erlaubt wäre sind körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen (§ 1631 BGB).

Der "normale" Hausarrest fällt üblicherweise nicht unter diese Kategorien.

Aufenthalt= Wohnort wenn ich mich nicht irre.

@Kaen008

Du irrst.

Nein das ist eine Erzieherrische Maßnahme. Vor Gericht würdest du zu 100 % verlieren.

Der Tatbestand der Freiheitsberaubung ist gemäß §239 StGB erfüllt. Aber: Damit ist noch keine Rechtswidrigkeit gegeben, da die Tat in Ausübung des Sorgerechts nicht rechtswidrig ist.

Taten können durchaus einen Tatbestand erfüllen, ohne rechtswidrig zu sein. So begeht ein Piercer, Tätowierer oder Arzt vom Tatbestand her eine Körperverletzung, ohne deswegen zwingend rechtswidrig zu handeln.

Piercer lassen sich extra eine schriftliche einwilligung geben, das dass okey ist. Beim Arzt reicht eine stillschweigende Einverständniserklärung. Z.b. indem er den Arm freimacht.

Aber es gibt immer eine Einwilligung das die Person auch verletzt werden will, in deinem Fall müsste die tochter ihren eltern also auch eine solche erklärung geben, dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein, sonst würde sie hier nicht fragen.

@Kaen008

Dazu ist noch zu sagen, dass die Einwilligung eine Besonderheit der Körperverletzungsdelikte ist.

Das "Arm-frei-machen" beim Arzt rechtfertigt allerdings nicht zwangsläufig. Ggf. müsste der Einwilligung noch eine Aufklärung vorausgehen.

@Kaen008

Die Ausübung des Sorgerechts macht eine Einwilligung des Kindes nicht nötig.