Ist Händedesinfektionsmittel in der Haaranalyse auf Etg nachweisbar?
Bin Krankenschwester und hab tgl. mit Händedesinfektionsmittel in der Klinik zu tun. Bin im Alhoholabstinenzprogramm und hatte mich für's Urinscreening angemeldet. 3 Proben waren negativ und die 4. Probe war positiv auf Etg und ich weiß genau, dass ich keinen Alkohol getrunken hatte. Ich hatte jedoch vor Abgabe der 4. Probe Spätdienst, danach Frühdienst und war ca. 1h später bei der TÜV für die Kontrolle. Bei allen anderen Proben war der Abstand zum letzden Dienst mehr als 12, teilweise 24h. Die TÜV interessiert es nicht, woher der Etg Nachweis kommt, beruft sich nur auf ihre AGB, dass sie das Programm bei positivem Ergebnis beenden könnten, "ich solle im Vorfeld mein Arbeitsumfeld sorgfältig prüfen und meine persönlichen Vorsorgemaßnahmen abwägen". Sie schlagen evtl. eine Haaranalyse vor. Aber wenn Etg im Urin nachweisbar war, wird es wohl in der Haaranalyse ebenfalls den Grenzwert überschreiten, nehme ich an. Der Witz an der Sache ist noch dazu, dass die TÜV sich 6 Wochen Zeit ließ, um mich schriftlich über das Ergebnis zu informieren, und wieder 4 Wochen, nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Sachlage angeblich zu prüfen und wieder mitzuteilen, dass für sie die AGB bestimmend seien, es nicht an ihnen liegt, nachzuweisen, woher der Etg Anstieg kommt und für sie die Sache damit abgeschlossen sei. Was kann ich tun? Hat irgendjemand eine Idee? Vielleicht Asbach82? Ich bin im Moment echt ratlos.
2 Antworten
Es gibt doch auch Desinfektionsmittel ohne Alkohol. Nimm das.
Richtig vorstellen kann ich es mir nicht, da ETG ja als Abbauprodukt von Ethanol entsteht, im Desinfektionsmittel aber meistens Isopropylalkohol verwendet wird. Schau mal auf den Behälter, die Inhaltsstoffe sind ja angeben.
Wenn Du sicher bist, dass Du auch versehentlich nichts Alkoholisches zu Dir genommen hast, lass woanders einen Haartest machen, wenn ungefärbt und lang genug (3cm reichen). Ist dieser negativ, hol Dir Dein Geld für die Urinproben wieder.
Der Verweis auf die AGB mag stimmen, es kann aber auch sein, dass Dein Anwalt eine wacklige Stelle findet. Wenn Du eine negative Haarprobe bringen kannst, können die solange sie wollen schreiben, es sei für sie erledigt. Entweder der TÜV oder das Labor hat dann Mist gebaut.
Ich wünsch Dir viel Glück
harobo
Ich schicke schon seit Jahren niemand mehr zum hiesigen TÜV. Lange war alles ok, dann habe ich kurz hintereinander 3 Gutachten gelesen, aus deren Inhalt ich meine Klienten nicht erkannt hätte, wenn ich nicht gewusst hätte, von wem sie sind. Seither ist Schicht.
Ich habe keine Ahnung wieso das von jetzt auf gleich eine 180 Grad Wendung genommen hat aber es war tatsächlich so.
Hast Du mal versucht, Dir Deine Kohle für die Urinanalysen zurück zu holen? Wird wahrscheinlich so sein, dass es der eine dem anderen zuschiebt und umgekehrt. Trotzdem würde ich es aus Prinzip schon probieren.
Ich wünsche Dir, dass Du Deinen Führerschein recht bald wiederbekommst.
harobo
Habe Haaranalyse bei der Gerichtsmedizin machen lassen, Ergebnis liegt jetzt vor. Neg. auf Etg! Also liegt der Fehler bzw. das pos. Ergebnis der Urinprobe auf Etg eindeutig bei der TÜV, sei es jetzt eine Missachtung ihrer Sorgfaltspflicht, da sie angeblich nichts davon wußten, dass Etg im Urin nach Gebrauch von ethanolhaltigem Händedesinfektionsmittel noch einige Stunden nach Gebrauch (wenn man sich also an die Basishygieneordnung der Einrichtung, in der man arbeitet hält) nachweisbar ist, sie darauf hätten hinweisen müssen und sie einen Termin zum Screening so vereinbaren sollten, dass mehrere Stunden zwischen Arbeitsende und Probenabgabe liegen sollten(im Idealfall ca. 20h) oder ein Fehler bei der Analyse selbst passiert ist. Ich konnte meine Abstinenz jetzt rückwirkend nachweisen, jedoch zu einem hohen Preis. Knapp 200€ für Haaranalyse (ca. 1 Euro-Stück großes Haarareal (Länge 36cm) wurde entnommen, dazu kommen die 2 Urinproben, die wg. Abbruch der Tüv schon im voraus bezahlt wurden und noch zusätzlich Kosten für weitere Urinscreenings (die ich jedoch nicht bei der Tüv mache), bis ich MPU machen kann, um weitere Abstinenz nachweisen zu können. Die Zeit, die mir wieder verloren ging, weil die Bearbeitung der Sache fast drei Monate in Anspruch genommen hat und ich fast die Frist der 3 Monate, die die Haaranalyse rückwirkend bescheinigt, verpasst hätte. Ganz zu schweigen davon, dass die Dame der Tüv mir eigentlich unterschwellig zu verstehen gab, dass sie mir meine Abstinenz nicht abnimmt, ich in ihren Augen also getrunken hätte und nur die Händedesinfektion als Ausrede benutzen wollte. Dies bestärkt wiederum den Verdacht, dass es der Tüv weniger darum geht, Menschen zu helfen ihren Führerschein wieder zu erlangen, sondern nur darum, ihren Profit zu erhöhen. Und das traurige daran ist, dass man nichts dagegen unternehmen kann, außer andere auf diese Falle hinzuweisen, damit ihnen nicht dasselbe passiert.
Glg Schutzengel 45