Ist Grillen auf Balkon erlaubt?

7 Antworten

Ein Nachbar unter mir hat neulich auf seinem Balkon gegrillt, der ganze Grillgeruch zog mir durch die Wohnung bei offenem Fenster und Balkentür.

Unerhört.

Jetzt mal ehrlich - sonst habt ihr keine Probleme? Ich würde ja auch aktiv werden, wenn das ständig vorkommt, aber bei 1x Grillen?

Laut Hausordnung ist das Grillen auf Balkon, Loggia und den Außenanlagen nicht gestattet.

Dann hat sich der Mieter auch daran zu halten. Ist abmahnfähig; Hinweis an VM. Ob man das als Nachbar aber unbedingt nun tun muss, und nicht stattdessen einfach erstmal mit dem Betreffenden redet und ihn auf die Rechtslage hinweist, soll bitte jeder für sich entscheiden.

Meine Frage ist ja nur zu meinem Verständnis, besonders da bei mir die ganze Bude "vollgegrillt" wird, danke für die Rückmeldung. Leider lehnt dieser Miete jegliche freundliche Gespräche ab und wird sofort aggressiv

Erkundige dich bei deinem Vermieter oder der Hausverwaltung. Wenn laut Hausordnung das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt ist, sollte ggf. geklärt werden, ob es aufgrund des Grills ist. Bei uns sind z. B. Elektrogrills erlaubt.

in der Hausordnung steht nur Das Grillen auf Balkon etc. ist nicht gestattet.

@philippam1815

Das habe ich gelesen. Ob sich das jedoch auf einen "herkömmlichen" Grill bezieht oder auf alle Grillaktivitäten, erfährst du lediglich beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung.

Soweit mir bekannt ist, ist nur das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen grundsätzlich verboten. Elektrogrills sind in der Regel erlaubt. Ich denke aber, wenn das bei euch so in der Hausordnung steht, wird aber auch dieses mit Sicherheit nicht gestattet sein.

der ganze Grillgeruch zog mir durch die Wohnung bei offenem Fenster und Balkentür.

Wenn Du das nicht willst, darf das nicht sein. Beim Grillen ist von Gebäuden so viel Abstand zu halten und die Position möglichst so zu wählen, dass evtl. entstehender Rauch nicht in die offenen Fenster oder Türen der Nachbarn ziehen kann.

Dass es gut nach Grillgut roch, ruft aber doch wohl nur Neid hervor, oder? So etwas kann man schon mal tolerieren, noch dazu, wenn nicht mit Holzkohle gegrillt wird.

Aber wurde wirklich gegrillt? Lt. Hausordnung ist das Grillen auf Balkon, Loggia etc. verboten. Wenn es aber eine Pfanne war, in der gebraten wurde, stellt sich die Frage, ob das wirklich unter das Grillverbot fällt. Vielleicht hat der Nachbar nur eine Lücke in der Hausordnung ausgenutzt.

Dennoch, aufgrund der Hausordnung ist klar, dass Grillen bei Euch weder mit Holzkohle, noch mit Gas oder Elektrogrill erlaubt ist.

Du hast es hingenommen und wirst es vielleicht noch einmal tolerieren, wenn es in ein paar Wochen mal wieder vor kommt. Ich denke, da kann man schon mal ein oder zwei Augen zudrücken, noch dazu, wo es wohl kaum eine Grillparty war.

Wenn es sich aber regelmäßig, z. B. 1x pro Woche oder gar mehrmals pro Woche wiederholt, würde ich auf Einhaltung der Hausordnung bestehen und ggf. irgend jemand anders die Entscheidung überlassen, ob es sich tatsächlich um Grillen oder um Braten in der Pfanne handelt und ob hier überhaupt der Unterschied eine Rolle spielt.

Wurde wirklich gegrillt, danke für die Rückmeldung

@philippam1815

Bitte gerne. Dann mach so, wie ich empfohlen habe.

Übrigens kenne ich einen Fall, wo ein selbstwohnender Eigentümer in seinem Garten in einem Sommer so eifrig gegrillt hat, bis er die ihm wohl lästige Mieterin, die über ihm wohnte (in einer Mietwohnung, die ihm nicht gehörte), zur Aufgabe gebracht hatte. Da auch diverse Schreiben ihrer Vermieter mit anwaltlicher Unterstützung diesen Bewohner nicht zur Zurückhaltung beim Grillen bringen konnten (auf ca. 1 - 2x pro Monat) und er weiterhin mehrmals pro Woche, also immer wenn schönes Wetter war, seinen Grill anheizte und auch noch sehr darauf achtete, ob der Rauch auch wirklich in die gewünschte Richtung zog und die Mieterin auch wirklich die Balkontür offen hatte, kündigte sie am Ende völlig entnervt und fristlos ihre Wohnung. Schadensersatzklage seitens der Vermieter blieben ebenso erfolglos, wie der Versuch der Hausverwaltung und der übrigen Eigentümergemeinschaft, irgendwie auf diesen Bewohner einzuwirken.

Deshalb meine ich: Wenn es sich bei Deinem grillenden Nachbarn nicht gerade um einen "Kampfgriller" handelt, sei ein wenig tolerant und wenn es Dir zuviel wird, such das gute Gespräch und weise dabei ggf. darauf hin, dass Grillen lt. Hausordnung nicht erlaubt ist, dass Du aber gelegentliches Grillen durchaus tolerieren würdest, wenn es im Rahmen bleibt. Nur so mein Vorschlag.

Mit Öl ist das kein Elektrogrill. Das Öl kann sich ganz fix entzünden.

Wir dürfen mit einem Elektrogrill grillen. Geruchsbelästigung ist da eigentlich ausgeschlossen.

Rede mit der Hausverwaltung.