Ist gewerblicher Grundstückshandel mit einem echten Unternehmen gleichzusetzen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für das Unternehmen brauchst du nachträglich keinen Gewerbeschein.

Für zwecke der Einkommensteuer werden deine Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken/Häusern umqualifiziert. Die Sachverhaltsdarstellung ist klar und die Konsequenzen auch; das hast du ja schon geschrieben.

 

Wenn Du allerdings bewusst Häuser/Wohnungen/Grundstücke etc. kaufst, um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann ist tatsächlich darin eine gewerbliche Tätigkeit zu sehen, die bei der Stadt angemeldet werden muss.

Ob Anmeldung oder nicht. Eine Nichtanmeldung ist m.W. eine Ordnungswidrigkeit. ( zu schnell Fahren auch. :-) ).

Ob angemeldet oder nicht; gewerbesteuerpflichtig ist der Vorgang allemal.

Zusammenfassung:

Wenn die bisherigen Verkäufe "zufällig" waren, dann ist die Sache damit auch erledigt - keine rückwirkende Anmeldung.

Bei Wiederholabsicht musst du das Gewerbe anmelden. An- und Verkauf von Immobilien.

Liebe Grüße Mr. Millionär

Ana

1000 Dank, äußerst hilfreich!

Leider war die Dame beim Gewerbeamt damit überfordert. Das was du betreibst, ist ein gewerblicher Grundstückshandel und der wird auch so angemeldet. Mit makeln (§ 34 c GewO) hat das nichts zu tun, weil du eigene und nicht fremde Grundstücke verkaufst.

Ziffer 6810 der Klassifikation der Wirtschaftszweige.

Den Kaufvertrag über ein Grundstück muss eh ein Notar aufsetzen, und wenn du Immobilien kürzer als 12 (?) Jahre im Eigentum hattest, musst du eventuelle Gewinne bei einem Verkauf versteuern

Aber auch da klärt dich dein Notar und dein Steuerberater gerne auf

Und ‚neun‘ dazu musst du kein Gewerbe anmelden, du musst die Einnahmen bzw Gewinne bei deiner Steuererklärung angeben.. aber wie gesagt: Steuerberater!

Lohnt sich!

Ihr seid echt die besten!

Nirgends ist irgendwas zu diesem speziellen Sachverhalt zu finden (man denkt bei dieser Einstufung automatisch das man jetzt einen Gewerbeschein braucht)

und dann postet man das hier als Frage und BÄM! gibts die Antwort, die schon richtig lange suche..

auf sicher gehts aber jetzt erstmzum Steuerberater:-))

Was verstehst du unter einem "UNECHTEN UNTERNEHMEN"?

Ein Gewerbe ist es aber trotzdem nicht. Nur die Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig.