Ist "geschenkte" Miete eine Zuwendung?

7 Antworten

Rechtlich gesehen ist die Überlassung der Wohnung eine Leihe und keine Schenkung. Selbst wenn man die Leihe in Bezug auf den Pflichtteil wie eine Schenkung handhaben würde, würde das kaum etwas ändern.

Denn der Wert der Schenkung wird pro Jahr um 10% abgescholzen. Es würde sich als Schenkungswert somit 5 Jahresmiten ergeben.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils wobei der Schenkungswert anteilig ( also nach Abschmelzung) den Nachlasswert hinzugerechnet wird. Das was der Berechtigte durch das Erbe erhält wird abgezogen.

Nun wird das halbe Haus mehr wert sein als das Viertel Haus + das Viertel der 5 Jahresmieten. Somit entsteht kein Pflichtteilsergänzungsanspruch.



Das solltest du mit einem Anwalt drüber reden, der sich mit Erbschaftsangelegenheiten auskennt. Das ist eine sehr heikle Angelegenheit, denn wenn die Eltern das nicht so sehen, kann es zu heftigen Streitereien kommen. Und die sind weder vor noch nach dem Erbfall besonders gut.

Wie versteht sich denn deine Freundin mit ihrem Bruder? Können die beiden das nicht zusammen regeln? Oder vielleicht gemeinsam mit den Eltern reden?

Warum denn das? Die Eltern leben beide noch und können mit ihrem Geld oder Vermögen machen, was immer sie wollen. Das geht die Tochter überhaupt nichts an! Sie könnten das Haus auch verkaufen und das Geld zum Fenster rausschmeißen, dann gäbe es nichts mehr zu erben!

@glaubeesnicht

Was meiner freundin auch das liebste wäre. 

@glaubeesnicht

Es ist nicht wirklich eine gute Idee, wenn Eltern ihre Kinder ungleich behandeln. Das gibt für die Geschwister Stress, den die Eltern vermeiden können. Schließlich liegt es in ihrer Verantwortung, ihren Kindern einen guten Start zu geben. Und dazu gehört auch sie fair zu behandeln. Sollte es einen guten Grund geben, warum der Sohn so bevorzugt wird, dann wäre das etwas anderes. Aber einfach nur ein Kind grundlos zu bevorzugen ist mindestens unfair.

Klar können sie mit ihrem Geld machen was sie wollen. Aber jede Handlung hat Konsequenzen. Und ihre Kinder gegeneinander auszuspielen eben auch. Die Frage ist doch, ob sie sich darüber im Klaren sind, was sie da gerade machen und ob es einen guten Grund dafür gibt.

Die eltern meinen nur, dass es doch normal wäre, ihr Bruder ist ein Geldgeier, der meine Freundin anscheinend nicht leiden kann und meine Freundin will keinen Streit. Schon gar nicht mit ihren Eltern.  Sollte vielleicht hinzufügen,  dass meine Freundin mehrmals die woche von ausserhalb zu ihren Eltern fährt,  um sich um die beiden zu kümmern. (Rentenangelegenheiten, einkaufen, arztbesuche, manchmal auch Pflege, wenn einer krank ist und reparaturen in der wohnung). Ich finde, da ist die frage meinerseits durchaus berechtigt.

@4xmom

Wenn es so ist wie du schreibst, dann liegt es an deiner Freundin, mit ihren Eltern darüber zu reden. Wenn sie alles macht und ihr Bruder alles bekommt, dann ist das ein Problem, das sie entweder angehen kann oder mit dem sie sich abfindet. 

Wenn sie sich um ihre Eltern kümmert weil ihr das wichtig ist, dann ist es doch egal, was mit ihrem Bruder ist. Wenn sie damit eine Erwartung verbindet, dann wird sie das verfolgen und eher unglücklich machen. Klar ist das alles nicht fair, aber wenn sich an der grundlegenden Lage nichts ändern lässt, dann sollte sie von Erwartungen Abschied nehmen. Sie belasten sonst den Rest ihres Lebens.

Sie sollte dann lieber die Gelegenheit mit ihren Eltern kostbare Zeit zu verbringen genießen. Und die ganze Geldgeschichte ignorieren. Geld beruhigt vielleicht die Nerven, aber wird ihr keine Minute mit ihren Eltern ersetzen oder zurückbringen, wenn sie einmal nicht mehr da sind.

@4xmom

@ 4xmom: 

Willkommen im Leben. Du erziehst Schwiegereltern nicht mehr um, du nimmst dem Bruder auch nicht die "Vormachtstellung."  Deine Freundin muss das mit sich selbst klären. Ich habe lange bei meinem Schwiegervater geputzt, weil ich das Elend dort nicht sehen konnte. Ich habe eine eigenes Haus, zu der Zeit ein Kleinkind und bin berufstätig. Im Haus vom Schwiegervater wohnt mietfrei die halbtags beschäftigte, kinderlose Schwester meines Mannes. Das Putzen war meine Entscheidung und ich würde wieder so handeln. Inzwischen hat Schwiegervater Schwägerin das Haus mehr oder weniger geschenkt, mein Mann ist stinksauer auf seine Schwester, wir haben mehr oder weniger Hausverbot und  die 3. Putzfrau hat wegen dem Zustand im Haus gekündigt. Wir waren nur solange gut, wie die Schwiegermutter noch gepflegt werden musste. Und Schwiegervater erzählt überall von der guten Tochter, die sooooviiel arbeiten muss. Mit der Auffassung wird er auch irgendwann sterben. 

Kann so etwas als Zuwendung geltend gemacht werden? Ist es für ihn
vllt. ein Geldwerter Vorteil? Oder ist es einfach nur moralisch
verwerflich?



Nichts von alledem! Die Eltern können zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was immer sie wollen! Sie könnten das Haus auch dem Bruder schenken. Wenn eine gewisse Frist verstrichen wäre, dann würde deine Freundin überhaupt nichts mehr davon erben! Unglaublich, wie manche aufs Erbe spekulieren! Deine Freundin sollte lieber ihre Energie  und Zeit dafür verwenden, sich selbst etwas zu schaffen und nicht neidisch auf den Bruder zu blicken.

Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt. Meiner Freundin ist das Erbe egal, hauptsache ihren Eltern geht es gut. Aber mir persönlich könnte manchmal der Kragen platzen, wenn ich sehe, wie sie, ohne etwas zu wollen oder zu fordern, alles für die zwei macht und ihr Bruder nur grinst und geniesst. 

Es ist auf jeden fall ein schöner zug der Eltern, und eine Zuwendung. Ob es Moralisch verwerflich ist ? Das sieht sicher jeder anders.

Ich kenne mich jetzt nicht mit Erbrecht aus, aber ich würde sagen du fragst sowas mal einen Anwalt, der sich auf dem Gebiet auskennt.

Der Erbfall ist noch nicht eingetreten! Die Eltern können mit ihrem Besitz machen, was immer sie wollen. Da kann ihnen niemand etwas vorschreiben.

@glaubeesnicht

Das ist mir vollkommen egal, ob die Eltern bereits verschieden sind oder nicht. Er wollte eine Antwort zum Erbrecht und da würde ich ihm ganz klar einen Anwalt auf dem Bereich empfehlen, da Erbrecht eine meist sehr unklare Sache ist.