Ist für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen die Kopie des Fahrzeugbriefes erforderlich?

2 Antworten

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen vom Versicherer)

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug)

evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

Laut seiner Aussage benötigt die entsprechende Behörde in Hamburg auch den Fahrzeugbriefs in Kopie und einen aktuellen HU Nachweis.

siehe auch folgender Link hierzu: www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-3744609.html

Gruß siola55

Hu Bescheinigung geht ok, ist Pflicht heutzutage. Aber ansich reicht dann der Fahrzeugschein also Zulassungsbescheinigung 2. Man brauch den Fahrzeugbrief, also Zulassungsbescheinigung 1 nicht für ein Kurzzeitkennzeichen. 

Leider gerade verkehrt rum: Zulassungsbesch. Teil 1 ist der frühere Fahrzeugschein und die Zulassungsbesch. Teil 2 ist der ehem. Fahrzeugbrief!

@siola55

Oha, da hab ich mich vertan. Mal super das Du das bemerkt hast! Super burschi !!! Wenn wir dich nicht hätten...