Ist für die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen die Kopie des Fahrzeugbriefes erforderlich?
Hallo.
Ich möchte meinen Gebrauchtwagen veräußern und dies abgemeldet. Der potenzielle Käufer kommt aus einiger Entfernung und möchte daher samt Kurzzeitkennzeichen den Wagen holen.
Laut seiner Aussage benötigt die entsprechende Behörde in Hamburg auch den Fahrzeugbriefs in Kopie und einen aktuellen HU Nachweis.
Kann dies sein und könnte mit einer Kopie des Briefs Schindluder getrieben werden oder ist mit einer Kopie nix anzufangen?
Danke vorab und LG.
2 Antworten
Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen vom Versicherer)
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug)
evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
Laut seiner Aussage benötigt die entsprechende Behörde in Hamburg auch den Fahrzeugbriefs in Kopie und einen aktuellen HU Nachweis.
siehe auch folgender Link hierzu: www.autobild.de/artikel/kurzzeitkennzeichen-3744609.html
Gruß siola55
Hu Bescheinigung geht ok, ist Pflicht heutzutage. Aber ansich reicht dann der Fahrzeugschein also Zulassungsbescheinigung 2. Man brauch den Fahrzeugbrief, also Zulassungsbescheinigung 1 nicht für ein Kurzzeitkennzeichen.
Oha, da hab ich mich vertan. Mal super das Du das bemerkt hast! Super burschi !!! Wenn wir dich nicht hätten...
Leider gerade verkehrt rum: Zulassungsbesch. Teil 1 ist der frühere Fahrzeugschein und die Zulassungsbesch. Teil 2 ist der ehem. Fahrzeugbrief!