Ist Führerschein weg?

11 Antworten

Ich will Dir keine allzu großen Hoffnungen machen, wenn aber im Laufe eines Strafverfahrens abzusehen ist das es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist kommen wird dann wird auch in der Regel die Fahrerlaubnis bereits vorläufig entzogen. Das kann sofort geschehen, aber auch erst Tage später. Je mehr Tage jetzt vergehen ohne das es dazu kommt um so besser stehen Deine Chancen die Fahrerlaubnis zu behalten. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, auch der Richter kann später noch so entscheiden obwohl der Staatsanwalt das im Vorfeld nicht getan hat.

Das mögliche Strafmaß das Dich erwarten kann ist allerdings sehr heftig:

  • Geldstrafe von 25-50 Tagessätze
  • Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist von 6-12 Monaten
  • 2 bzw. 3 Punkte
  • Aufbauseminar für Fahranfänger
  • Probezeitverlängerung um 2 Jahre
  • wenn Entzug der FE dann erneute theoretische+praktische Prüfung vor Neuerteilung
Parhalia  23.01.2015, 16:14

@Crack, wenn der Fragesteller der Unfallflucht wirklich für schuldig gesprochen würde, so kann in letzter Instanz vor Ablauf der Sperrfrist auch die Fahrerlaubnisbehörde noch eine MPU als Bedingungsfrage zur Wiedererteilung anordnen.

ginatilan  23.01.2015, 16:16
@Parhalia

"kann" ist richtig, muss aber nicht

Parhalia  23.01.2015, 16:26
@ginatilan

Deswegen meine äusserst vorsichtige Formulierung😉

Du kannst dir sicher sein, dass der Führerschein erst mal weg ist.

Wie lange er weg ist und unter welchen Auflagen du ihn wiederbekommen kannst, das wird dir hier niemand sagen können.

Entscheidend dürfte die Frage sein, ob du den Zusammenstoß mit dem Roller hättest bemerken müssen bzw. ob deine Aussage dahingehend, dass du den Aufprall nicht bemerkt hattest, akzeptiert oder als Schutzbehauptung verworfen wird.

Also der Führerschein ist futsch. Soviel ist sicher. 1 Monat & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich. Zuzüglich 2 Punkte in Flensburg und 320 Euro Strafe. Dann kommen noch die Kosten für den Roller und/oder mögliche Verletzungen hinzu. Bleibe aber bei der Wahrheit, denn ob ein Unfall wahrnehmbar war, lässt sich nachträglich anhand des Schadens durch Sachverständigengutachten feststellen. Die Fahrerflucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Eine "letzte Rettung" bei einer sogenannten tätigen Reue bietet Absatz 4 der Vorschrift. zusätzlich kommen noch die Anwalts und Gerichtskosten auf dich zu.

weil es ja eig. Fahrerflucht

Natürlich war es das! Dein Führerschein wird erst mal weg sein! Bei Rot über die Ampel, jemanden anfahren und dann noch Fahrerflucht - da kommt ganz schön was zusammen.

prince58 
Fragesteller
 23.01.2015, 15:37

Und wie lange ungefähr? Komm ich ins aufbauseminar ?

Koby266  23.01.2015, 15:40
@prince58

Das Aufbauseminar ist jetzt dein kleinstes Problem

creum  23.01.2015, 16:03

Da wird wahrscheinlich auch eine MPU dabei sein...

LordAlton  23.01.2015, 16:13

solange

Weil ich es nicht bemerkt habe

stimmt, ist es keine Fahrerflucht.

Das man das aber nicht bemerkt, wenn man wen anfährt, bezweifle ich.

Fahrverbot wirst du auf jedenfall bekommen, da du ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung begangen hast. War die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, ist ein Führerschein auch im Bereich des möglichen.

Wegen Fahrerflucht kannst du nur belangt werden, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du den Unfall bemerkt hast - wobei ich mir nicht vorstelen kann, dass man jemanden anfährt und das nicht bemerkt ...