Ist folgende Formulierung eine "pro rata temporis" Regelung?

2 Antworten

Ja.

Das heißt also, dass Dir bei Ausscheiden vor dem Jahresende nur der anteilige Urlaub entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr zusteht (1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat).

Diese Quotelung berührt aber nicht den gesetzlichen Mindesturlaub, wenn bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der 2. Jahreshälfte das Arbeitsverhältnis bereits länger als 6 Monate bestanden hat: Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" durch Ausschluss der dort genannten Fälle, in denen nur Teilurlaub zu gewähren ist (Abs. 1 Buchstaben a-c).

In diesem Fall bleibt Dir aber trotz anteiliger Berechnung der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub erhalten, auch wenn die Berechnung einen geringeren Anspruch ergeben sollte (selbstverständlich abzüglich bereits genommener Tage bei aktuellen Arbeitgeber oder einem vorherigen im laufenden Kalenderjahr).

Das soll wohl heißen, das Dir nur anteilig Urlaub zusteht.

Das kann aber nur für den übergesetzlichen Urlaub vereinbart werden. Für den gesetzlichen Mindesturlaub kann nicht "abweichend vom Bundesurlaubsgesetz" etwas  anderes vereinbart werden.

Wer schreibt noch so ein deutsch??