Ist Finderlohn steuerpflichtig?
hat mich eine Bekannte gefragt. Ich weiß es leider nicht und auch nicht, wo man das nachlesen könnte. Kann jemand helfen?
5 Antworten
Ich glaube, das ist nicht steuerpflichtig, denn es ist ja keine wiederkehrende Einnahme.
Zu versteuern wären m.E. nach nur die Zinsen aus einer eventuellen Anlage des Finderlohns. Denke, das ist so, wie beim Lottogewinn..
nein ich denke nciht, da finderlohn nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern als eine art geschenk gegeben wird
Nein Finderlohn ist nicht Steuerpflichtig, denn er steht in im § 23 EStG Sonstige Einkünfte. Das gilt bei Kleinbeträge bis zu ca. 10.000 €. Ansonsten kommen Schenkungssteuer und Vermögenssteuer in Betracht!
Nein. link
- http://kuerzer.de/Steuerrecht
Seite 12
Zitat:
Die Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen sind erschöpfend. D.h. es gibt eine Liste, in der alle Einkunftsarten aufgezählt werden, die der Einkommenssteuer unterliegen. Vermögenszugänge, welche nicht unter diese Aufzählungen fallen, unterliegen daher nicht der Einkommenssteuer. Dazu gehören beispielsweise Erbschaften, Schenkungen, Lotteriegewinne, Finderlohn und Schmerzensgeld.
Nein...natürlich nicht!