Ist es zulässig, die Heizkosten eines Mehrfamilienhauses über die Wohnfl. d. einzelnen abzurechnen?
11 Antworten
Entsprechend der Heizkostenverordnung muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden.D.h., die Heizkosten sind zu splitten in einen mietvertraglich zu vereinbarenden prozentualen Anteil nach Verbrauch (50 bis 70 %) und einen Anteil nach Wohnfläche (30 bis 50 %). Alles andere ist unzulässig. Um verbrauchsabhängig abrechnen zu können, müssen die Heizkörper mit Heizkostenverteilern zur Verbrauchserfassung ausgestattet oder Wärmemengenzähler installiert sein. Nur in ganz streng reglementierten Ausnahmefällen ist aus technischen Gründen eine Abrechnung ausschließlich nach Wohnfläche erlaubt. Es gilt dann, lt. Heizkostenverordnung, dass 15% der Kosten zugunsten des Mieters in Abzug zu bringen sind.
DH DH
Änderung der Heizkostenverordnung ab 01.01.2009
Folge der Neuregelung ist, daß bei den meisten öl- und gasversorgten Gebäuden mit Baujahr vor 1994 der Verteilerschlüssel auf 30 % Grundkosten zu 70 % Verbrauchskosten umgestellt werden muss.
Aussnahmen sind Gebäude, die a) das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 nicht erfüllen, b) mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und c) in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind.
Die Heizkosten werden eigentlich immer zu einem bestimmten Anteil (30-50%) auf die Wohnfläche umgelegt, der Rest auf den eigentlichen Verbrauch (Anzeige an der Heizung).
Gruß Michael
bei einem Zweifamilienhaus ja. Bei einem Mehrfamilienhaus müssen mind. 50% nach Verbrauch berechnet werden. Höchstens 70%
Leider Ja. Auch Wasser kann über Wohnfläche und nicht über Personenzahl abgerechnet werden...LG
nach der letzten Novelle ist es zulässig Verteilerschlüssel - gerade bei umlagefähigen Kosten - per einfachen Beschluss zu ändern. Logischerweise für die kommenden Abrechnungszeiträume - nicht für die Vergangenheit.
Da kann ich ein Lied von singen: 2 Personen, 137 qm Wohnfläche, ich arbeite auswärts komme nur am WE nach Hause und das Wasser wird nach qm berechnet. Unter uns wohnt eine Familie mit 3 Kindern und 2 Erwachsenen auf 67 qm und das wird auch nach Wohnfläche abgerechnet. Bei jeder Wohngeldabrechnung stehen mir die Haare zu Berge :-((( - Ach ja - bevor jetzt wieder jemand "unzulässig schreibt" es steht so in der Teilungserklärung.