Ist es vor Gericht als Zeuge erlaubt, sich ein paar Zeilen vorzubereiten, und davon ggf. abzulesen?

4 Antworten

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Als Zeuge darfst Du vor Gericht einen vorbereiteten Text nicht ablesen. Das Vorlesen einer schriftlichen Aussage verstößt gegen § 396 ZPO. Der Richter muss nämlich beurteilen, wie glaubhaft Deine Aussage ist. Dies geht eben schlecht, wenn man etwas vorliest und besser bei freier Rede.

Allerdings handelt es sich hierbei um eine Verfahrensregel. Das heißt, Dir selbst passiert nichts, wenn Du die Aussage vorliest. Es könnte nur dazu führen, dass Deine Aussage nicht verwertbar ist. Solltest Du vorlesen wird der Richter Dich wohl bitten dies nicht zu tun. Dem leistest Du dann Folge.

Du darfst allerdings für die Aussage Deine eigenen Notizen nutzen und diese im Rahmen Deiner Aussage verwerten. Mir ist bewusst, dass die Abgrenzung hier im Einzelfall wohl schwierig ist. Daher würde ich Dir empfehlen, zu den wichtigsten Sachen Stichpunkte zu machen.

Abgesehen davon gibt es keinen Grund wegen der Aussage nervös zu sein. Man hat es in der Regel mit sehr erfahrenen Richtern zu tun, die einem aufrichtigen Zeugen nichts böses wollen.

Nichts ablesen.

Aber wenn Du sagst, dass Du Dir Stichpunkte notiert hast, damit Du nichts vergisst, ist es OK.

Allerdings wird man Dich ohnehin zu allen relevanten Punkten befragen.

Ablesen eines vorgefertigten Textes ist nicht erlaubt. Mach dir ggflls. einfach ein paar Stichpunkte, damit du Wichtiges nicht vergisst. Ich glaube allerdings, dass du nicht ungefragt einfach etwas zur Aussage bringen kannst.

Ausserdem wird dir der Richter oder der Anwalt/die Anwältin Fragen stellen, die du wahrheitsgemäß beantworten solltest. Da hilft dir ein von dir vorgeschriebener Text wenig. Bitte nur auf die dir gestellten Fragen antworten.

bestimmt. Macht aber vielleicht nicht den glaubwürdigsten Eindruck. Ich würde sagen, dass du einfach vergesslich bist und Angst hast, dass du ein wichtiges Detail o.Ä. vergisst.