Ist es Verboten, wenn sich Zivilisten im Verteidigungsfall an Kampfhandlungen beteiligen?
Ich glaube mal gehört/gelesen zu haben, dass es Zivilisten im Verteidigungsfall untersagt sein soll, sich neben der Bundeswehr, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Zum Beispiel dass man, als normaler Bürger, Waffen und Munition einsammelt und den Aggressor damit bekämpft, behindert und seine militärischen Ziele verhindert, um die eigenen Truppen und Verbündete zu helfen. Also ich meine soetwas, wie die Partisanen im Zweiten Weltkrieg damals. Kann mir jemand bei der Frage etwas konkretes sagen? Nicht das ich es vorhätte ^^
Danke im Vorraus
10 Antworten
Hei Content, in allen Armeen der Welt werden (feindliche) Partisanen höchst ungnädig behandelt, im eigenen Land aber sind sie Helden - siehe Résistence in Frankreich während des Weltkriegs II. Nach der Haager Landkriegsordnung ist die Teilnahme nicht-uniformierter Bewaffneter an Kriegshandlungen unzulässig - - doch das Recht ist alle Male bei den Siegern. Unter dem Stichwort Partisanen erklärt´s Wikipedia genauer. Grüße!
Es ist der Unterschied zwischen Selbstverteidigung und der Teilnahme an aktiven kriegerischen Handlungen, den es zu beachten gibt.
Jeder hat das Recht auf Selbstverteidigung, aber nicht an bewaffneten Konflikten teilzunehmen. Die Zivilbevölkerung ist im Kriegsfall zu schonen und gemäß Genfer Konventionen aus Kampfhandlungen heraus zu halten. Aggressionen sind auf das Militär und feindliche Kombattanten sowie deren Einrichtungen zu beschränken.
Sobald du an solchen Kampfhandlungen teilnimmst, gehörst auch du zur "Zielgruppe" der Aggression.
Einfaches Beispiel: Der Bauer in Afghanistan der sein Feld bestellt, stellt eigentlich keine Gefahr dar und ist somit nicht als Bedrohung zu werten, also wird er nicht bekämpft. Sobald er aber eine AK oder RPG aus einem Versteck holt, oder mit seltsamen Ausbeulungen unter deiner Kleidung sich in deine Richtung bewegt, ist er eine Bedrohung und als solche zu behandeln. Das heißt von Warnschuss über Gefangennahme bis zum gezielten Tötungsschuss, ist je nach Eskalation der Lage alles erlaubt, was verhältnismäßig diese Bedrohung abwendet.
Erlaubt ist die Teilnahme an kriegerischen Handlungen als Zivilist auf jeden Fall nicht.
Letztendlich ist es wie bei allem im Leben, jeder muss seine eigenen Entscheidungen treffen und mit den Konsequenzen leben oder sterben.
Ja, als Zivilist ist es tatsächlich verboten an Kampfhandlungen teil zu nehmen. Und das einsammeln von Waffen und Munition steht unter Strafe, soweit sie nicht dem Militär ausgehändigt werden.
Es steht aber jedem frei....gg.....sich einer Gruppe Partisanen anzuschliessen und den Feind mit einer ausgeklügelten Guerillataktik zu bekämpfen. Das würde ich auf jeden Fall immer machen.
Er hat gesagt es ist verboten.
Mit "es steht jedem frei" meint er wohl, dass jeder selbst entscheiden kann, ob er es doch macht, oder eben nicht: Es steht auch jedem frei einen Mord zu begehen, allerdings muss man dann genau wie hier mit den Konsequenzen leben ;).
Quatsch. Wieso sollen sie es nicht dürfen. Das sit kein Duell, das ist Krieg.
ZIele "verhindern"?
Naja als grobes Beispiel: Der Gegner transportiert per LKW Munition und sowas, für seine Truppen, und ich sage mal als Zivilst verhindert man das, indem man den LKW "aus dem verkehr" zieht, um es so auszudrücken.
Ich will ja nicht klugscheissern aber Ziele kann man auf gut Deutsch nicht verhindern. Ich habe sonst schon verstanden was Du meinst. Und Du hast schon die richtige Antwort von anderen Usern. Zivilisten dürfen, aber sobald sie es tun sind sie auch keine Zivilisten mehr.
Halte dich an Reiswaffel dann gilt die Genfer Konvention....als Partisan bist du nicht geschützt
Du widersprichst dir. Was denn nun? Es ist verboten oder man darf es?