Ist es verboten ohne Grund in Deutschland Auto zu fahren?

11 Antworten

Ja. Man muß einen Grund nennen, wenn man von der Polizei danach gefragt wird. Allein nur zum Spaß rumfahren ist nicht erlaubt.

Ja du darfst nicht ohne Grund Auto fahren aber es gibt fast immer einen Grund ;)


Als Schüler ist es auf alle Fälle verboten....

Was hat denn der Beruf damit zu tun? Ich bin früher auch ab und zu mit meinem Auto zur Schule gefahren. Da hatte ich immer ein Ziel und es war nicht grundlos...

Hallo Spedex,

das was Du da gehört hast, ist zum Teil richtig.

Der bereits von Deepdiver angeführte Paragraph 30 der Straßenverkehrsordnung sagt im Bezug auf Deine Frage folgendes:

Auszug aus: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Absatz 1, Satz 3

************************************************************************************

"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."

************************************************************************************

Das bedeutet im Bezug auf Deine Frage, dass es erst einmal vom Grundsatz her nicht verboten ohne Grund in Deutschland Auto fahren.

Der § 30 StVO, verbietet aber:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften das unnütze Hin und Her fahren,
  • wenn dadurch Andere belästigt werden.

Das heißt, weder ist es außerhalb geschlossener Ortschaften verboten unnütz Hin und Her zu fahren, noch ist es innerhalb Geschlossener Ortschaften verboten unnütz Hin und Her zu fahren, solange Niemand belästigt wird.

Belästigst Du aber Jemanden innerhalb geschlossener Ortschaften durch unnützes Hin und her fahren, droht dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:

*************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 130112

Tatvorwurf:Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 30 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 118 BKat

Verwarnungsgeld: 20,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

*************************************************************************************

Schöne Grüße
TheGrow

Wow, danke!

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

 (1)
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare
Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten,
Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig
laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb
geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt
werden.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_30.php

Somit ist es verboten und kann mit einem Verwarngeld belegt werden.

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb
geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Das ist aber ein wenig was anderes als eine Fahrt ins Blaue. Außerdem kommt die Belästigung anderer dabei mit ins Spiel.

@Herb3472

Eine Fahrt ins Blaue ist hier ja auch nciht gemeint. Da habe ich ein bestimmtes Ziel.

@Deepdiver

Bei einer Fahrt ins Blaue verstehe zumindest ich eine Fahrt ohne bestimmtes Ziel, einfach so - wo mich der Wind und die Nase hinträgt.

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

= Laufenlassen des Motors im Stand, Motor aufheulen lassen, Vollgas geben, "Gummi geben", Türen zuknallen

Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt
werden.

= Wiederholtes Fahren von A nach B und wieder retour auf der gleichen Strecke im Ortsgebiet unter Belästigung der Anreianer