Ist es verboten nackt in der Öffentlichkeit rumzulaufen?

5 Antworten

Ja ,außerhalb vom FKK Bereich schon ,die Geschlechtsteile müssen bedeckt sein.....

Ansonsten kann es Erregung öffentlichen Ärgernisse sein z.B. auf Versammlungen ,kann aber auch wenn Du in einen öffentlichen Waldweg nackt laufen gehst straffrei sein. 

Ist halt abhängig wo und zu was für einem Anlass.

Nach deutschem Recht ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Und es gibt in Deutschland keine Gesetze, die in der Öffentlichkeit konkrete Kleidung vorschreiben bzw. verbieten.
Das führt zu einem Ergebnis, das Dich wahrscheinlich überraschen wird: Nacktheit in der Öffentlichkeit ist in Deutschland nicht verboten.

Dies wird noch untermauert durch den Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Der Ausdruck „Sittengesetz“ ist hier total schwammig, da es in der Gesellschaft keinen Konsens darüber gibt, was konkret damit gemeint sein könnte. Deshalb wird es Gerichten auch schwer fallen, mit dem „Sittengesetz“ zu argumentieren.

Du kannst jetzt sagen: „Auf dem Papier liest sich das ja gut, aber in der Wirklichkeit wird man eben doch verurteilt werden, wenn man nackt durch Wiesen und Wälder rennt und dabei jemandem begegnet.“
Aber was ich oben geschreiben habe, stimmt tatsächlich: Es gibt in Deutschland hunderte von Leuten, die sich zu Nacktwanderungen durch die freie Natur treffen, und die auch dann keine rechtlichen Schwierigkeiten bekommen, wenn sie anderen bekleideten Wanderern oder auch Polizisten begegnen.
Hier der Link zu einem Forum, in dem sich Leute zum Nacktwandern, Nacktkegeln, Nacktfußballspielen usw. vereinbaren: http://www.fkk-freunde.info/viewforum.php?f=10&sid=290aab7a335bfb32d0d46e78ed4ecfff

Meist sind die älteren Leute in der Mehrzahl, doch immer wieder trifft man auf solchen Touren auch junge Erwachsene und Kinder, seltener Jugendliche.

Allerdings nehmen solche Nacktwanderer auch besonders Rücksicht auf bekleidete Mitmenschen, denen sie theoretisch begegnen könnten, und denen sie praktisch auch immer wieder begegnen: Sie wandern in der freien Natur, nicht in Wohn- oder Einkaufsgebieten; sie verhalten sich so, daß klar ist, daß es ihnen nur ums Wandern und um die Geselligkeit geht, aber nicht um irgendwelche Provokationen oder gar sexuelle Handlungen. Sollte die Polizei sie anweisen, sich sofort anzuziehen (z.B., weil sich die Polizisten in der aktuellen Rechtlage nicht auskennen), so leisten sie dem sofort Folge usw.

Es gibt einen schwammigen Paragraphen, der von Rechtsorganen manchmal gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit anzuwenden versucht wird, je nach Situation mit mehr oder auch weniger Erfolg: § 118 OWiG
Dazu Informationen, die aber nicht leicht zu verstehen sind, da sie sehr juristisch sind: http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?t=31718

Die § 185 (Beleidigung) und 183 (Exhibitionismus) StGB greifen sowieso nicht, da zusätzlich zur Nacktheit (die nur einen Zustand, keine Handlung darstellt) sexuelle Handlungen dazukommen müssen, die wiederum gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen, um zur Strafbarkeit zu führen. (Z.B. können nur männliche Personen wegen Exhibitionismus verurteilt werden.)

Übrigens gibt es in Deutschland bereits mehrere Nacktwanderwege, die von den zuständigen Kommunen offiziell eingerichtet worden sind. Sie sind für jedermann frei zugänglich (ohne einen Zaun oder eine Einlaßkontrolle), kostenlos und auch für bekleidete Personen nicht verboten. Aber eigentlich wären solche speziellen „Reservate für Nacktwanderer“ nach deutscher Rechtslage nicht unbedingt nötig, da auch andernorts nackt gewandert werden kann und darf.

Es ist jedoch ausdrücklich davon abzuraten, nackt durch die Fußgängerzone zu spazieren oder im Supermarkt einzukaufen: Das kann durchaus Ärger mit sich bringen. Seltsam eigentlich, da außer ein paar Gummiparagraphen (allgemeines Sittengesetz, Störung der öffentlichen Ordnung) keine rechtliche Handhabe zur Verfügung steht.

Hier auch noch ein interessanter Artikel zur rechtlichen Bewertung des Nacktwanderns: http://www.axel-geertz.de/DOKUMENTE/Nacktwandern.pdf

Es gibt kein generelles Verbot
Bei Belästigung ist es höchstens eine Ordnungswidrigkeit

In München liegen viele in der Stadt z.B. Engl.Garten nackt rum - zur Freude der Spaziergänger

Auch an der Isar baden, Wandern, Radln viele nackt.

Die Polizei grinst nur wenn sie vorbeifährt

siehe auch:
http://isar-nacktsport.de/

Freikörperkultur: Wann man wo nackt sein darf - Deutsche ...

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Strafrechtlich verboten ist öffentliche Nacktheit ohne sexuellen Bezug
zwar nicht, doch auch hier kann durch den § 118 OWiG ein Bußgeld blühen.
In der Praxis wird meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschieht dagegen nur selten.

Na, und hier was zum Schmunzeln:

Nackte Flitzerin schießt ein wunderschönes Tor - YouTube

▶ 0:36

https://youtube.com/watch?v=OoKIY224NgU

 

Oh man, dieses Video... :D

ich würde es ja mal ausprobieren......

Gute Einstellung... :D

Da bist du nicht der Erste😉