Ist es üblich einem Anwalt einen Vorschuß zu bezahlen, ohne eine Leistung erhalten zu haben?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Rechtsanwälten ist es üblich, dass sie einen Vorschuss nehmen, auch wenn die zu bezahlende Leistung noch gar nicht erbracht wurde.

Sollte sich später herausstellen, dass der Streitwert zu hoch angesetzt worden ist, wird dies mit einer weiteren Kostenrechnung korrigiert und evtl. auf weitere Gebühren angerechnet. Oder falls keine weiteren Gebühren entstehen, werden die von euch zu viel gezahlten Gebühren zurückgezahlt.

Bei einem Vorschuss von 2000,00 € muss es sich aber um einen extrem hohen Streitwert handeln. Ich selbst arbeite auch bei einem Rechtsanwalt und mein Chef setzt selten die 1,6 Gebühr an, er nimmt meist 1,3 Gebühr, aber dies kommt auf die Sache drauf an, es kann ja sein, dass es sich um eine sehr schwere Angelegenheit handelt, dann darf er die 1,6 Gebühr auch ansetzen, aber keine Angst, wenn er den Streitwert erstmal zu hoch genommen hat, ihr bekommt den zuviel gezahlten Vorschuss entweder wieder zurückerstattet oder er wird auf weitere Gebühren verrechnet.

Viel Glück!

Ja, dies ist üblich, jedoch nicht bei jedem Auftrag. Dies ist unterschiedlich, wenn es sich um eine Nachlasssache handelt, nehme ich auch einen angemessenenen Vorschuß, aber keinesfalls in der Höhe, wie es der Kollege eingefordert hat. Die Rechtsgrundlage hierfür findest Du im § 9 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes - RVG. Übrigens, wie in einer Antwort erwähnt, die BRAGO gibt es seit 2009 nicht mehr und kann auch nicht als Grundlage der Gebührenberechnungen beigezogen werden.

Man sollte aber vorher den Anwalt hinsichtlich der anfallenden Gebühren befragen und sich begründen lassen. Ist man sich hierüber in Zweifel, so besteht jederzeit die freie Wahl, sich um einen anderen Anwalt zu bemühen.

Er schreibt in seiner Rechnung Gegenstandswert 70.000 Euro, obwohl noch nicht mal klar ist, ob ich Erbin werde, da die Witwe als alleineige Erbin eingesetzt ist per Testament, ich dadurch enterbt und "nur den Pflichttel" bekomme, jedoch das Testament angefochten habe. 1,6 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV, §§ 13, 14 RVG 1.920,00 EUR plus 19,00 % Umsatzsteuer germ. Nr. 7007 VV 364,80 Euro Endsumme 2.284,80 Euro

Ich wollte, dass er zumindest schriftlich bestätigt, dass alle Teilaspekte als ein Fall behandelt werden, er meinte am Tel., ich könne mich auf sein Wort verlassen. Ich soll also 2.284,80 Euro Zahlen und mich auf sein Wort verlassen - mmmh. Ich finde keinen Anwalt zu dem ich Vertrauen habe. meine Anwältin in Berlin teilte mir erst später mit, dass sie gar keine Fachanwältin für Erbrecht sei, das ginge aus dem Briefkopf hervor, da hatte ich ihr aber schon das Mandat erteilt und nun muss ich um jede Aktion betteln. Sie will eine Auskuntsstufenklage einleiten, obwohl die Witwe derzeit bis Mitte Juni im Ausland ist. Wer kann mich denn neutral beraten??

@Regenbogen2012

Wenn du das Testament anfechten willst ist der Streitwert natürlich das GESAMTE Erbe. Wenn du nicht zahlst, macht er eben nichts. Allerdings hast du seine Leistung ja bereits in Anspruch genommen.

Hallo,

hier noch einmal hotteb.

Es war überhaupt nicht meine Absicht, beleidigend oder auch bessewisserisch aufzutreten.

Das habe ich an verschiedenen Stellen meiner Stellungnahme auch deutlich gemacht.

Allerdings gibt es Menschen -zu denen zu offensichtlich auch gehörst- die so sehr in sich gekehrt und verblendet sind, denen man auch mit der klarsten und eindeutigsten Wortwahl, die die deutsche Sprache hergibt, nicht erreicht, bzw. die erklärende Äußerungen offensichtlich aufgrund ihrer Starrköpfigkeit nicht erreicht.

Dies ist leider nicht immer von vornherein erkennbar. Ich habe eine Reihe von Beiträgen eingestellt, die auch mal Kritikansätze aber auch eine Fülle gut gemeinter Hinweise enthielten. Damit habe ich viele Fragesteller -selbst mit gewissen Kritikansätzen- erreicht und, was mich im Einzelfall sogar überrascht hat, Reaktionen bzw. Bewertungen mit dem Prädikat "hilfsreichste " Antwort erhalten, wohlgemerkt von Fall zu Fall sogar für mich überraschenderweise.

Wenn es dir nicht gelingt, die positiven Ansätze in meiner Stellungnahme überhaupt zu sehen, dann ist das dein Problem. Dies ist eine offene Plattform, auf der man seine Meinung klar und unvoreingenommen äußern darf. Und nicht nur darf, genau das ist der Sinn einer solchen Plattform.

Allerdings gibt es - und bedauerlicherweise zählst du offenbar auch zu dieser Kategorie von Schreibern- die keinen Wert auf offene Aussagen legen sondern nur Interesse an Äußerungen/Rückmeldungen von mehr oder minder "geistlosen" Jasagern lieben. Manche Menschen brauchen das halt.

Trotzdem viel Erfolg bei der Verfolgung deiner Angelegenheiten.

hotteb

Ich hatte auch schon viele Anwälte . Leider wollten die alle einen Vorschuss und weitere Zahlungen die dann auch noch zu hoch waren für das bischen Leistung .Einer hatte sogar den Fall angenommen , bei dem ich einen prominenten auf Schadenersatz verklagen wollte , aber dieser "Anwalt" hatte rein gar nichts unternommen .Leider konnnte ich bisher Anwälten nicht trauen .Ich würde mich weiter umsehen . Das ist zwar mühsam kann sich aber finanziell und auch für einen erfolgreichen Prozess lohnen .

Es ist vollkommen normal, dass ein Anwalt einen Vorschuss berechnet. Wenn er in deinem Namen eine Klage einreicht, musst du auch noch die voraussichtlichen Gerichtskosten als Vorschuss leisten. Sonst wird die Klage gar nicht angenommen.