Ist es üblich, dass ich Krankenhausberichte an Rentenversicherung weiterleiten muss?

12 Antworten

Du solltest das zusammen mit Deinen behandelden Ärzten machen - die haben damit Erfahtung.

Da wäre ich mir nicht so sicher!

@Wonnepoppen

Ich schon - ich konnte so meinen GdB erhöhen lassen.

hallo,

die drv muss aufgrund deines antrages prüfen, warum du der meinung bist erwerbsgemindert zu sein. dazu gibst du ja erkrankungen an. um deine anfrage schnell zu bearbeiten und zeit zu sparen (auch geld zu sparen, um nicht generell eigene gutachter zu beauftragen) ist es sinnvoll, von den ärzten die dich beahndelt haben zu erfahren, welchen verlauf die bisherige erkrankung hatte. persönliche aussagen des arztes zum patienten relativieren sich sehr oft, da der rentenversicherer eine berufsmedizinische einschätzung vornimmt. nenne also alle ärzte die dich mal behandelt haben und die erkrankungen dazu. von jedem arzt werden berichte dann eingefordert.

beste grüsse

dickie59

Hallo NeuimHandel,

Sie schreiben:

ich beantrage jetzt bald eine Erwerbsminderungsrente und man will dass ich Krankenhausberichte dem Antrag beifüge. Ist das rechtens. Worauf muss ich achten. Wie muss ich mich verhalten?<

Antwort:

Wer aus dem Sozielversicherungssystem Leistungen erhalten will, der ist gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet!

Ohne glasklare, medizinische Nachweise (Arzt- und Entlassungsberichte) ist eine sachliche Beurteilung über Ihre ggf. dauerhaft abgesunkene Leistungsfähigkeit kaum möglich!

Das Problem bei diesen Arzt- und Entlassungsberichten besteht allerdings meist darin, daß diese Dokumente oft sehr oberflächlich formuliert sind und zuwenig Fakten beinhalten!

Aus diesem Grund sind Betroffene sehr gut beraten, wenn diese bei Ihren Ärzten und Kliniken, detaillierte, glasklare, aussagefähige Dokumenten anfordern!

Orientieren Sie sich hiernei ggf. an meinem "Roten-Faden" unter folgendem Link:

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Natürlich ist das Rechtens. Wie soll denn denn die RV sonst über deinen Antrag entscheiden ?

Schicke Kopien, das ist das Einzige wo du drauf achten musst.

Du musst ja keine Krankenhausberichte besitzen. du kannst auch auf die behandelnden Ärzte verweisen, so dass die Versicherung dort Auskünfte einholen kann.