ist es strafbar wenn man jemanden zu etwas anstiftet ,oder kann man dafür nicht belangt werden?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht's auch ein wenig konkreter? 

Grundsätzlich kann auch eine Anstiftung zu einer Straftat gem. § 26 StGB oder § 111 Abs. 1 StGB strafbar sein. Beides setzt allerdings voraus, dass der Haupttäter sich auch strafbar gemacht hat. 

Nach beiden Paragraphen richtet sich die Strafe des Anstifters grundsätzlich nach der Tat, die der Täter begangen hat. Für Mord gibt es z.B. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Demnach würde auch der Anstifter lebenslang bekommen. 

Ja, wenn du diesen jemand zu einer straftat anstiftest dann ist das strafbar...

Du kannst für so etwas belangt werden!!!Das ist strafbar!

Das ist durchaus strafbar

Du kannst durchaus eine teilschuld bekommen.

Nicht nur Teilschuld!
Er wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, siehe § 26 StGB.