Ist es strafbar wenn man ein Mädchen zu Tode mobbt?

7 Antworten

Ja, das vorsätzliche In-Den-Tod-Treiben erfüllt einen Straftatbestand, d.h. ist strafbar.

Wer massiv und ungebremst schwere psychische Schäden bei einem Mitmenschen in Kauf nimmt, geht auch willentlich das Risiko ein, dass dieser dabei zu Schaden kommt. Für diesen Schaden kann man mittelbar tatsächlich zur Rechenschaft gezogen werden. Die Art und das Maß ist dabei je nach individuellem Fall unterschiedlich.

solange der Wille einen Menschen zu töten nicht erkennbar hervortritt, dann gibt es auch keinen (juristisch gesehen). Deswegen Körperverletzung mit Todesfolge (siehe meine Antwort).

Aber im Grunde hast du mit der Strafbarkeit ja auch recht.

@JuraErstie

Ahoi. Um es ein wenig genauer zu spezifizieren:

Den Straftatbestand des Mobbing gibt es so nicht.

Mobbing kann - je nach Art und Ausprägung - den Straftatbestand beispielsweise der Beleidigung, der Nötigung, der Körperverletzung, der Üblen Nachrede oder Verleumdung umfassen. Eine Körperverletzung mit Todesfolge ist dabei - wie Du sagst - durchaus denkbar.

Aber: wie bereits gesagt - es kann keine pauschale Antwort geben; ob sich der Sachverhalt unter eine oder mehrere konkrete Normen subsumieren lässt, entscheidet sich am individuellen Fall.

ja, habe jetzt auch nur psychische Schäden in meine Überlegungen mit einbezogen. Bin dann auf die KV §223 gestoßen und ab da weiter Richtung §227.

Natürlich gibt es keinen Straftatbestand für's Mobbing, fällt aber meistens unter §223/224/226. Deswegen fange ich da auch an, weil es dem Mobber/Täter ja hauptsächlich darum geht das Opfer psychisch an der Gesundheit zu schädigen/ zu misshandeln. Der Mobber will das Opfer ja nicht beleidigen, sondern eher quälen (sind jetzt rein subjektiv meine Überlegungen).

Wenn sie sich selbst umbringt, geht der Selbstmord schlussendlich auf ihre eigene Kappe - soll heißen, an der Tat des Selbstmordes ist sie ganz allein schuld. Was das Mobbing angeht, sind diejenigen oder ist derjenige/diejenige schuld, die dieses Mobbing anderen gegenüber betreibt, wobei Mobbing ein ebenso moderner wie flexibel ausgelegter Begriff ist. 

Ich war in meiner damaligen Schulklasse lange Zeit der Außenseiter, das Opfer (Brille und rote Haare) und wurde oft verprügelt. Wenn das kein Mobbing gewesen wäre, sofern es das Wort damals schon gegeben hätte, dann weiß ich auch nicht. Ich hatte oft sogar Angst, nur vom Schulgelände nach Hause zu gehen, obwohl es bloß ein paar hundert Meter waren. Trotzdem hatte mich damals das nicht zum Selbstmord getrieben. 

Wenn es Zeugen gibt, die bestätigen können, dass der Täter sein Opfer dauerhaft psychisch misshandelt hat, dann kommt tatsächlich eine Körperverletzung mit Todesfolge nach §227 Abs. 1 StGB in Betracht.

Die Beweislage müsste dann aber wirklich erdrückend für den Täter sein, also nur einer oder zwei Zeugen würden da nicht reichen.

Allgemein ist aber Handlung, Tatbestand, Kausalität und objektive Zurechnung gegeben. Hier ist zum subjektiven Tatbestand noch folgendes anzumerken:

Der Täter muss nur die Körperverletzung vorsätzlich begangen haben (also das Mobben an sich), der Tod muss nicht beabsichtigt gewesen sein.

Wie so ein Pseudo-Verfahren ausgehen würde, hängt wirklich von den Umständen und der Beweislast ab. Spontan kann ich keine 100%ige Lösung dieses Falls anbieten.

Keine rechtlichen Folgen, höchstens soziale/moralische. Solange er nicht körperlich/ wirklich nachweislich beleidigend wird, passiert nix.

Mobbing an sich, ist schon strafbar. Ganz gleich, welche Folgen es hat. Die Opfer leiden oftmals ein Leben lang darunter. 

- (fahrlässige) Körperverletzung (§§ 223 ff., 229 StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Beleidigung (§ 185 StBG)
- üble Nachrede (§ 186 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis (§ 192 StGB)
- Diebstahl (§§ 242 ff. StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)