Ist es strafbar wenn man das Gericht zwecks Vaterschaft anlügt?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

an stelle des ehemanns würde ich die information an den anwalt und an das gericht weitergeben.

wenn die mutter dir droht oder dich unter druck setzt, solltet ihr anzeige erstatten. gerade im vaterschaftsanfechtungsverfahren ist es wichtig das ein mgl. bio-vater zur verfügung steht an den man sich wenden kann um die vaterschaft anerkennen zu lassen.

mutti verstößt gegen das recht des kindes auf abstammung. da das wissen über den vater wohl vorhanden ist, sollte dies weitergegeben werden. ob die mutter dann irgendwann unterhalt von ihm fordert oder nicht ist einerlei.

wenn sie sozialleistungen bezieht oder irgendwann beziehen sollte, ist der vater die erste adresse an den sich ein amt wendet um zu prüfen wieviel unterhalt fällig ist. wie die sexuelle ausrichtung ist, ist dabei völlig unerheblich.

wenn du also schneid hast, gib die infos weiter und sorge dafür das alles richtig gestellt wird. auch im sinne des kindes. die scheidung wird so oder so durchgezogen, egal was sie unterschreibt oder nicht.

Wenn man noch verheiratet ist und das Kind in die Ehe hineingeboren wurde, dann gilt der Ehemann, egal ob Erzeuger oder nicht, rechtlich gesehen als Vater. 

Somit ist der andere nicht Unterhaltspflichtig.

Das weis ich
Aber sie haben beide bei Gericht angegeben zu der Zeit schon getrennt gewesen zu sein.
Und das Gericht fragte sie dann wer es sei- Ihre Antwort : Unbekannter One Night stand
Ich als neue lebenspartnerin weis wer der Erzeuger ist und jetzt droht sie mir wenn ich mich nicht raus halte- wird sie die scheidungspapiere nicht unterschreiben
Wir wissen alle wer der Erzeuger aber vor Gericht sagte sie unbekannter One Night stand
Strafbar?

Ganz einfach - der Ehemann ist hier Kraft Gesetz der eingetragene Vater.

Deine Frage stellt sich hier erst einmal gar nicht. Bewegung kommt erst in die Geschichte, wenn der "Vater" die Vaterschaft anficht.

Ist ja richtig, er muss jetzt zum DNA Test obwohl das Gericht ein schreiben hat wo drin steht er is zeugungsunfähig
Sie sagt aber vor Gericht - Vater unbekannt
Und ihre Familie weis genau wer der Erzeuger ist und ich weis es auch

@Cathi87 BGH: Mutter muss Namen des Vaters nennen

09.11.2011

Karlsruhe. 

Eine Frau bekommt ein Kind, lässt ihren Partner dafür zahlen. Dann stellt sich heraus: Er ist gar nicht der Vater. Deshalb will er sein Geld zurück und klagt, um den Namen des wahren Erzeugers zu erfahren. Der Bundesgerichtshof gab ihm jetzt Recht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Schweigerecht der Mütter weiter eingeschränkt. Sie dürfen künftig nicht mehr den Namen des Mannes verheimlichen, mit dem sie ein Kind gezeugt haben. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht am Mittwoch (9. November) in Karlsruhe das Recht von Männern gestärkt, denen ein Kind untergeschoben wurde (XII ZR 136/09).

Geklagt hat ein Mann, der davon ausging, dass er mit seiner Lebensgefährtin ein Kind gezeugt hatte. Er zahlte der inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau rund 4500 Euro für Babyausstattung und Unterhalt. Als er herausfand, dass er nicht der Vater ist, wollte er den Namen des Erzeugers wissen, um von ihm das Geld erstattet zu bekommen. Weil die Frau die Auskunft verweigerte, zog er vor Gericht.

Der BGH bestätigte die Urteile der ersten Instanzen, die dem Mann
Recht gaben. "Die Beklagte schuldet dem Kläger nach Treu und Glauben Auskunft über die Person, die ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat", heißt es in der Entscheidung.

Die Frau müsse dem Kläger helfen, seinen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Sie könne sich nicht auf den Schutz ihrer Privatsphäre zurückziehen. Schließlich habe sie mit ihrem früheren Verhalten - mit dem Verschweigen eines weiteren Geschlechtspartners - nicht zur Offenheit beigetragen, urteilten die Richter. "In einem solchen Fall wiegt ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht regelmäßig nicht stärker als der ebenfalls geschützte Anspruch des Mannes auf effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung seines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung."

@Cathi87

Warum nennt nicht dein Lebensgefährte den Vater dann als potentiellen? Was will sie denn erreichen- die Scheidung hinauszögern, okay, kann sie max. 3 Jahre- so what? Die Probleme wegen uneidlicher Falschaussage hat sie.

zwecks Vaterschaft..

Sie hat das Gericht doch nicht angelogen um Vater zu werden.

Naja, ich frage mich warum es dich interessiert. Vermutlich will sie mit dem Vater nichts zu tun haben und es sind eh keine Zahlungen zu erwarten. Wer weiß schon was das für einer ist.

Ich bin die neue Partnerin vom noch Ehemann
Sie weis wer der Erzeuger is, sie weis auch das er gut verdient- aber er is schwul und die beiden haben ausgemacht das er nur seinen Samen gibt wenn er nirgends genannt wird. Sie hat es nur leider ihrer Familie erzählt und die haben es wiederum mir erzählt und vor Gericht machte sie die Aussage es war ein Unbekannter One Night stand

Sind sie denn nur Zeugen oder sozusagen Angeklagte?

Als Angeklagter darf man lügen, eben nur keine falschen Verdächtigungen aussprechen. 

Also sie dürfen nicht eine bestimmte Person verdächtigen. 

Aber sie können sagen, : Der Vater ist irgendjemand.  Da damit ja keine konkrete Person  verdächtigt wird. 

Als Zeuge darf man nicht lügen.