Ist es Strafbar, wenn man an der Kasse zu viel Geld zurück bekommt und es behält?

14 Antworten

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Strafbar ist es sicher nicht, aber unfair der Kassiererin gegenüber. Oftmals müssen sie einen Fehlbetrag aus eigener Tasche zurück zahlen - und so viel verdienen sie ja nun auch nicht.

Dazu: Jeder Mensch macht nun mal Fehler - man sollte so fair sein und das nicht ausnutzen.

Nein, Du wirst auch Eigentümer des überzahlten Betrages, mit anderen Worten, Du kannst es nicht unterschlagen und begehst auch keinen Betrug, weil Du nicht täuscht. Behalten darfst Du das Geld aber nicht sondern musst es, wieder herausgeben. Neben der juristischen Sichtweise ist es aber ein Gebot der Fairness, so man es bemerkt, von sich aus aktiv zu werden und das Geld zurückzugeben !

Das ist Unterschlagung , also strafbar. und außerdem nicht nett den armen Kassiererinnen/Kassierern gegenüber, die müssen das nämlich dann abends aus eigener Tasche zahlen und können sogar ihren Job verlieren.

NettoOpfer  22.10.2010, 20:47

Kassendifferenzen gehen zulasten bzw. zugunsten des Arbeitgebers.

Schnucki2000  23.10.2010, 09:58
@NettoOpfer

ja, so sollte es sein , aber ob Schlecker und andere Ausbeuterfirmen sich daran halten?

...viele inhaltlich gleich lautende Antworten, viel Zustimmung und trotzdem vollkommen falsch !

Drehen wir die Frage doch einfach einmal um: Die Kassiererin gibt zu wenig Wechselgeld heraus, bemerkt es und behält die Differenz für sich. Den Ladeninhaber hat sie nicht beklaut, der hat ja das, was ihm zusteht. Wenn sie aber den Fehler bemerkt und den Kunden nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dann tut sie so (spiegelt die Tatsache vor), als habe sie richtig gewechselt. Sie erzeugt oder erhält einen Irrtum des Kunden aufrecht. Durch diese Täuschung verschafft sie sich Geld, einen sog. Vermögensvorteil, auf das sie keinen Anspruch hat. Sie verschafft sich also absichtlich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil. Das nennt man einen Betrug iSv § 263 StGB, bei dem selbst schon der Versuch strafbar ist.

Da sie keinen Anspruch auf das Geld hat, muß sie es zivilrechtlich, gem § 812 BGB, wieder heraus geben. Das ändert aber an der Strafbarkeit nichts.

Warum sollte für den Kunden etwas anderes gelten...

Nein das ist nicht Strafvar schließlich ist dies nicht dein fehler sonder der der kassiererin.

für die kassiererin ist dieses auch nicht strafbar, aber letz endlich kommt es auf den betrag an den du wider bekommst.