Ist es strafbar, mit 17 Jahre zu Rauchen?

4 Antworten

Nein, den jugendlichen Rauchern selber passiert nichts, denn das Jugendschutzgesetz soll Minderjährige schützen und nicht bestrafen. Es werden höchstens die Zigaretten eingezogen und wenn die Raucher noch sehr jung sind, die Eltern informiert. Daher heißt es auch in § 10 Abs. 1 JuSchG: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden." Diese Vorschrift richtet sich nur an Erwachsene, aber nicht nur an den Verkäufer, sondern auch an den volljährigen Kumpel, der die Zigaretten oder den Alkohol besorgt. Beide können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn man ihnen die Tat nachweisen kann (z.B. durch die berühmt-berüchtigten Testkäufe).

Diese Vorschrift richtet sich nur an Erwachsene, aber nicht nur an den Verkäufer, sondern auch an den volljährigen Kumpel, der die Zigaretten oder den Alkohol besorgt. Beide können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen,

Das ist so nicht ganz richtig.

Wer überhaupt mit einem Bußgeld belegt werden kann richtet sich nach dem § 28 des Jugendschutzgesetzes. Dort steht:


§ 28  Jugendschutzgesetz - Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

...


Der Kumpel ist aber nicht automatisch Gewerbetreibender oder Veranstalter, nur weil er die Zigaretten besorgt und/oder diese dem Jugendlichen gibt.

Somit kann der Kumpel eben nicht mit einem Bußgeld belegt werden.

Aber ansonsten ist Deine Antwort natürlich korrekt und hat einen Daumen hoch von mir bekommen.

@TheGrow

Deine Kompetenz in Ehren, aber hier solltest du mal § 28 JuSchG vollständig lesen, insbesondere Absatz 4: "Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. [...] 12 [...] bezeichnetes [...] Verbot [...] verhindert werden soll."

Danach kann sehr wohl auch der Kumpel mit einer Geldbuße belegt werden! :-)

@adk710

Ich muss gerade zugeben, dass ich den 4. Absatz bis jetzt immer völlig übersehen habe.

Dann hast Du natürlich ohne Einschränkungen Recht :-)

Man lernt ja nie aus. Danke für den Hinweis, endlich mal einer der hier auch anführt wo genau der entsprechende Gesetzestext zu finden ist :-)

@TheGrow

Dann hoffe ich mal auf die konsequente Umsetzung der neuen Erkenntnisse in der täglichen Praxis. :-)

sozusagen garnichts nur deine Eltern werden benachrichtig und deine tabakware wird dir wegenommen, du bekommst keine anzeige.

nein... aber wenn die polizei dich sieht/erwischt is das net so toll

was passiert DANN?

@swist

ich weiß es net ich rauch net FANG DU ERST GAR NET AN!!

Weiss nicht, aber fang erst gar nicht mit rauchen an.