Ist es strafbar im Internet zu viel zu verkaufen?

8 Antworten

Strafbar ist das nicht, aber eben Steuerpflichtig. Und da du noch nicht volljaehrig bist, muessen deine Eltern dafuer auch die Verantwortung uebernehmen, d.h. bei Schadensersatzanspruechen auch haften und fuer Steuernachzahlungen aufkommen. Es muss eine korrekte Abrechnung vorgenommen werden (Steuerberater).

Ein Gewerbe muss angemeldet sein, du bist dann selbstaendig taetig mit rechtlichen Folgen. Man kann nicht einfach so ein kleines Unternehmen aufbauen, das erfordert erst mal viel Wissen ueber rechtliche Vorschriften und Folgen.

angenommen ich verkaufe 30 Pullover im wert von 35 € und das über das jahr , muss ich dann steuern oder so bezahlen ?

Ok du verkaufst nachhaltig, also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht. Das ist dann natürlich eine gewerbliche Tätigkeit die angemeldet werden muss.

30 x 35 = 1.050,- € Jahresumsatz. Jetzt musst du schauen, wie viel du ausgelegt hast um an die Pullover zu kommen, und die Gebühren die anfallen bei ebay etc, das sind deine Betriebsausgaben, die du abziehst vom Umsatz um deinen Gewinn zu ermitteln.

Es handelt sich hier also umsatzsteuerrechtlich um einen Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG), wenn du nicht zur Regelbesteuerung optierst.

Einkommensteuern muss bezahlen, wer ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 8.354,- € im Jahr erzielt. Wenn du mehr als 410,- € im Jahr an Gewinn machst, musst du dies auch erklären.

Gewerbesteuer hier kein Thema.

bin ja immerhin noch 16 Jahre und noch Schüler

Das spielt keine Rolle bei der Einkommensteuer. Auch ein Säugling kann einkommensteuerpflichtig sein, wenn er entsprechende Einkünfte hat.

Rechtliches Problem sind die mit dir geschlossenen Verträge. Diese sind alle schwebend unwirksam, da es dir an der vollen Geschäftsfähigkeit mangelt.

Da kann man sich aber Hilfe holen durch die Eltern, bei der Gewerbeanmeldung etc. Lass dir das mal im Detail erklären.

Mit 16 bist du nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sämtliche Käufe und Verkäufe von deinen Eltern genehmigt werden muss.

Wenn es um Handel geht, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Das müssten deine Eltern machen oder du müsstest eine gerichtliche Genehmigung beantragen.

Ein Gewerbetreibender muss natürlich Steuern auf den Gewinn zahlen. Allerdings fällt erst ab ca. 8000 Euro Gesamteinkommen im Jahr Einkommenssteuer an. Das bedeutet - wenn du eine Genehmigung bekommst, zahlst du erstmal keine Steuer - wenn es über deine Eltern läuft, addiert sich der Gewinn zu deren Einkommen - Stichwort Grenzsteueratz.

Es kommt darauf an, ob Du es als Hobby machst oder dadurch langfristig Gewinn erzielen möchtest.

Da gehe ich mal vom Gewinnstreben aus und du solltest das auf jeden Fall steuerlich prüfen lassen.

Zu viel zu verkaufen im Internet ist wohl kaum strafbar, zumal es kein Limit für Verkäufe gibt. Solltest Du so viel verkaufen, dass Du den Freibetrag von ich meine derzeit 8500€ überschreitest, bist Du Einkommensteuerverpflichtet. Alles was über den Freibetrag hinaus umgesetzt wird, ist dann Einkommen. Unterlässt Du die Einkommenssteuererklaerung, hast Du eine Steuerschuld. Solltest Du dies weiterhin ohne Erklärung fortführen, könnte es sein, dass daraus eine Steuerhinterziehung wird, die dann auch strafbar wäre. Ein Gewerbe anmelden solltest Du allerdings mit Unterstützung Deiner Eltern dann, wenn Du dies gewerblich betreibst. Pullover verkaufen, die Deinem Eigentum entsprechen und z.B. als gebrauchte Ware deklariert über Kleinanzeigen verkauft werden, sind in keiner Weise Umsatzsteuerpflichtig oder Einkommenssteuerpflichtig, bis zum genannten Freibetrag. Dies gilt allerdings auch für Neuware.

Dein Beispiel setzt einen Verkauf von monatlich ca. 3 Pullover voraus, die vom Umsatz her mit 90€ mtl. zu Buche schlagen. Das ist in dem Sinne nach kein Gewerbe. Anders die Darstellung der Verselbständigung mit dem Vorsatz/Ziel, 3/30/300/3000 Pullover gewerblich mtl. zu verkaufen ist auch kein Zuviel. Du darfst nur die Grenze von wie bereits erwähnt die von mir angenommenen 8500 € jährlich keinesfalls überschreiten. Dies besagt aber auch, dass Du kein Gewerbe in der Wirklichkeit hast oder faktisch nur auf Papier als Kleingewerbe mit steuerlicher Erfassung, die Du selbst ausfüllen und hinschicken musst zum Finanzamt. Du kannst auch gleich ein umsatzsteuerberechtigtes Gewerbe über eine Mindestzeit 5 Jahren anmelden und bist dann umsatzsteuerverpflichtet und berechtigt. (Das Finanzamt kann daraufhin allerdings eine von diesem geschätzte Vorsteuer erheben, meine ich zumindest). Hier kommt es dann auf den tatsächlichen erwirtschafteten Umsatz an. Ganz schön kompliziert oder? Meldest Du mit Unterstützung Deiner Eltern ein Gewerbe an, kannst Du ohne Umsatzsteuerberechtigung als Kleinunternehmen bis 17500 umsatzsteuerfrei arbeiten. Darüber hinaus hast Du Steuern zu entrichten. Nun hoffe ich nichts vergessen zu haben und einigermaßen kronologisch vorgegangen zu sein, so dass kaum allzu viel interveniert werden muss und Dir dabei obendrein ein wenig Hintergrundinformation verschafft zu haben.

Liebe Grüße

PatrickLassan  15.09.2014, 19:00
Pullover verkaufen, die Deinem Eigentum entsprechen und z.B. als gebrauchte Ware deklariert über Kleinanzeigen verkauft werden, sind in keiner Weise Umsatzsteuerpflichtig oder Einkommenssteuerpflichtig, bis zum genannten Freibetrag.

Verkauf von Privateigentum ist von in § 23 Einkommensteuergesetz genannten Ausnahmen nicht steuerbar. Der Grundfreibetrag von derzeit 8354 € ist daher in dem Zusammenhang irrelevant.

Das Finanzamt kann daraufhin allerdings eine von diesem geschätzte Vorsteuer erheben, meine ich zumindest

Ich nehme an, du meinst Vorauszahlungen und nicht Vorsteuer.Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmer von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt wird und die dieser von der von ihm geschuldeten Umsatzsteuer abziehen kann.

ngdplogistik  15.09.2014, 19:34
@PatrickLassan

Korrekt. Danke und lieben Gruß