Ist es strafbar eine Pizza jemand fremden zu schicken?
(Anhand von Infromationen wie : Hausnummer; Straße. Nachname..)
DIe Nummer könnte man ja falsch sagen oder die eigene..
Danke im Voraus
5 Antworten
Aufgrund des geringen Wertes der Pizza und der Einmaligkeit der Handlung dürfte aus Verhältnismäßigkeitsgründen eine straftrechtliche Verurteilung nicht in Betracht kommen. Theoretsich gilt aber: Wer Warenlieferungen und Dienstleistungen unter falschem Namen bestellt, um damit einen anderen zu belästigen, täuscht das beauftragte Unternehmen über die fehlende Bereitschaft zur Gegenleistung = Betrug §263 StGB (BVerfG vom 27.09.2006, 2 BvR 1603/06)
Wenn dieses Verhalten "beharrlich" vorgenommen wird und zu einer "schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung" führt ist sogar §238 Abs. 1 Nr. 3 StGB tangiert!!
naja, geschenkt kriegt diese Person sie ja nicht, denn wenn sie sie annimmt muss sie auch dafür zahlen. klar ist das Betrug
Das ist einfach fies für den nachbar und den pizzaliferant. Ob es strafbar ist weiss ich nicht.
Denke schon, frage mich aber grade wie die Anzeige lautet...
ob es eine straftat ist weiß ich nicht..aber sowas ist super ärgerlich für die pizzeria...