Ist es strafbar eine falsche Altersangabe bei einem Online Tabakshop zu machen?

9 Antworten

Wieso falsche altersangaben machen? Gerade bei Waren wie Alkoholika oder Tabak gibt es aber eine Gesetzeslücke. Im Jugendschutzgesetz sind keine besondere Regelung zum Versandhandel für Tabakwaren oder Alkohol aufgelistet. Die einschlägigen Vorschriften in den §§ 9 und 10 JuSchG verbieten es nicht, Tabak oder Alkohol online an Jugendliche zu verkaufen.

Diese Waren dürfen offline, also im Ladengeschäft, nicht an Jugendliche verkauft werden. Es fehlt aber seit Jahren an einer entsprechenden Regelung für den Online-Versand.

Verträge mit Minderjährigen

Ein weiterer Grund für eine Altersverifikation, Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam, müssen also zu ihrer Wirksamkeit durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) genehmigt werden. Ein Händler geht hier immer das Risiko ein, dass die Eltern das Geschäft nicht genehmigen. In diesen Fällen kann der Händler seinen Kaufpreisanspruch nicht gerichtlich durchsetzen. Insbesondere wenn der Händler bereits geliefert hat, geht er bei Verträgen mit Minderjährigen ein hohes wirtschaftliches Risiko ein.

Kannst ja auch legal einfach so kaufen...:)

Unter Umständen könnte je nach Sachverhalt der folgende Paragraph einschlägig sein.

§ 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)...

Nein. Ist nicht strafbar. Ist nicht erlaubt, aber kein Straftabestand. Wo kein Kläger, da kein Richter. Bezw. in diesem Fall: Wo kein Kläger, da kein Bußgeld von 10,- Euro ;))

Dieses ganze hätte, könnte, vielleicht und aber, ... das können Sie in diesem Fall vergessen.

- Der Einfachheit halber: http://www.gutefrage.net/frage/ist-soetwas-erlaubt

-

Was allerdings ultrarichtig ist: Rauchen ist heutzutage ein Zeichen von Schwäche. Cool ist es keinen Tabak zu rauchen. Diese alte nordamerikanische Indianerdroge macht so unglaublich schnell süchtig. Das glaubt man kaum. Dabei tut es Tabak noch nicht einmal gut. Hat nur negative Auswirkungen in Relation zu einem Bier, oder einem Glas Wein pro Tag.

Als ich mit 9 Jahren meinen ersten Lungenzug machte, da wurde ich bewusstlos.

Mit 21 war ich dann Kettenraucher und dann habe ich die Notbremse gezogen. Seitdem zum Glück Nichtraucher. Jetzt 54. Toi, toi, toi ;)

es könnt schon sein, dass die ne Ausweiskopie wollen, wenn die clever sind

Das geht prqaktisch durch automatisierten Abgleich von Datensätzen in Kombination mit Wahrscheinlichkeitsrechnung, ... aber das wird nur vom Staat, von Geheimdiensten, bei schwerwiegendem Verdacht und auf Antrag von Kripo, ... und ,mit staatlicher Einwilligung, Pivatpersonen erlaubt, wenn dies im öffentlichen Interesse ist.

Beispoel: Sie kaufen im Supermarkt eine Simkarte mit der Sie telefonieren, oder mobil online gehen können. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis nicht vorlegen.

Letztlich müssen Sie sich anmelden. Dazu werden massig Daten von Inhne erfragt, die, alle zusammen genommen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur Sie wissen können.

Kontodaten, Personalausweisnummer, Adresse, Telefonnummer, Alter, Geschlecht, Name, Geburtsnahme, usw, usf, etc, pp.

Letztlich wird das automatisiert, oder halbautomatisiert alles verglichen, und wenn das stimmt, dann ist die Anmeldung auf Ihren Namen gültig.

Stimmt etwas in Ihren Angaben nicht, wie etwa Hausnummer, Zahlendreher im Geburtsdatum und Typo bei der Nr. Ihres Persos, dann klappt das nicht. Allerdings haben diese Programme auch eine gewisse Fehlertoleranz :)))

In diesem speziellen Fall wäre das illegal.

Ja du erschleichst dir einen wirtschaftlichen Vorteil. Das ist Betrug