Ist es strafbar draussen ein "großes Geschäft" zu verrichten?

10 Antworten

Glaube schon, es dürfte eine Verwaltungsstrafe sein, weil ja zumeist öffentliche Flächen wie Fahrbahnränder verunreinigt werden.

Die Maßgabe ist entscheidend, also sonntags wo viele geschlossen haben und kein Ersatz vorhanden ist (z.B. offener Shop), da wird wohl ein Auge zugedrückt. Auch bei Kindern natürlich, die oft zu spät sagen, dass sie groß müssen.

strafbar - nein...
ein Bußgeld wird es geben, aber nur dann, wenn Du erwischt wirst - auch beim "kleinen" Geschäft
(vielleicht kostet es auch Steuern - die nehmen ja von jedem Geschäft was weg...)

:-)

WO KEIN KLÄGER, DA KEIN RICHTER... AM BESTEN ABER IM EIGENEN GARTEN, GANZ WIE WALDI. :-)

Nein ich denke nicht. Mehr als eine Busse musst du nicht erwarten:D

Wenn du es wie bei deinem Hund aufhebst und mitnimmst ist es nicht Strafbar. :o)