Ist es rechtmäßig daß bei einer Schadensregulierung von der Versicherung Mehrwertsteuer abgezogen wi

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Ich hatte einen ähnlichen Fall. Die Versicherung hat nach Kostenvoranschlag reguliert OHNE MWST weil ich den Schaden auch in Eigenleistung beheben konnte. Hätte ich die Rechnung der Firma eingereicht wäre die MWST noch nachträglich erstattet worden. Bei Eigenleistung und das hab ich gemacht, wurde die logischerweise nicht erstattet. Wenn Ihr also die Rechnung der Baufirma einreicht, dann müssen die auch die MWST nachzahlen.

Danke! Das klingt ja wie Musik in meinen Ohren, dann wird`s ja vielleicht doch noch was mit dem Einzug dieses Jahr...

Die Mehrwertsteuer darf nur abgezogen werden, wenn "fiktiv" abgerechnet wird - und dann auch nicht immer in vollem Umfang.

Für alles weitere werdet ihr wahrsch. anwaltliche Hilfe benötigen...

Danke, der Brief liegt schon beim Anwalt. Wollte mich aber schon mal vorab informieren. Aber was bitte meinst Du mit fiktiver Abrechnung?

@FraeuleinSchmidt

Wenn nicht tatsächlich entstandene Kosten abgerechnet werden, sondern z.B. Schätzkosten.

@WetWilly

Naja, das ist es ja. Wir haben alles auf ein Treuhänderkonto überwiesen bekommen, da geht nichts ohne Rechnungsvorlage. Und vorab wurde ja auch durch den Sachverständigen der Versicherung die Schadenssumme festgestellt und auch berechnet was der Neubau kosten würde.

@FraeuleinSchmidt

Oha, das ist schlecht... aber der Anwalt wird Euch da beraten. Was war denn versichter? Der Wiederaufbau (inkl. behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen) oder der Wert des (Alt-)Gebäudes?