Ist es rechtlich Zulässig das mein Nachbar sich bei einem Einsatz ein Blaulicht aufs Dach seines PRIVATWAGENS stellt und müssen bei ihm alle Platz machen?

7 Antworten

Nein, musst Du nicht.

Blaues Blinklicht alleine warnt ausschließlich vor einer Gefahrenstelle (ortsfest) oder einem überbreiten Schwertransport oder mehreren als "geschlossener Verband" fahrenden Fahrzeugen (bewegliche Gefahrenstelle).

"Platz machen" musst Du (und jeder andere) erst dann, wenn das "Blaulicht" auch in Verbindung mit dem Einsatzhorn verwendet wird.

Ob dein Nachbar allerdings berechtigt ist, Sonderrechte nach § 35 oder gar Wegerecht nach § 38 StVO in Anspruch zu nehmen, lässt sich natürlich ohne nähere Sachkenntnis nicht  beantworten.

Die Tatsache dass "er bei der Feuerwehr ist" reicht für die Erteilung einer entsprechenden Sondergenehmigung der Regierung definitiv nicht aus.

Im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst gibt es solche Sondergenehmigungen auschließlich für die obersten Führungskräfte wie "leitender Notarzt", "Kreis-Brandmeister", ELRD (Einsatzleiter Rettungsdienst) oder OrgL (organisatorischer Leiter Rettungsdienst"

  • Gibt es konkrete Fälle von Blaulichtfahrten und
  • bestehen an der Rechtmäßigkeit der selben konkrete Zweifel,

ist im Zweifelsfalle die örtlich zuständige Polizei-Inspektion der richtige Ansprechpartner.

auf www.bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/channel/feuerwehr
lassen sich schon im Vorfeld viele (Zivil-) Fahrzeuge von Führungskräften indentifizieren.

Ich weiß natürlich nicht, ob speziell dein Nachbar alle erforderlichen Berechtigungen hat... aber generell ist es (bei deren Vorlage) zulässig Sondersignale an seinem Privatfahrzeug zu haben.

Er hat evtl. eine Genehmigung dafür? Mein Fahrzeug ist auch mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet dazu musste ich damals zum TÜV und die eingebaute Anlage überprüfen lassen und im Fahrzeugschein wurde "Sondersignalanlage" eingetragen.

Hat dein Nachbar Martinshorn an wenn ihn jemand Platz machen soll?

Wenn er zu einem Einsatz gerufen wurde, ja.

Ich glaube, wenn Dein Nachbar Bereitschaft hat und zum Einsatz gerufen wird darf er das Blaulicht nutzen, bei Privatfahrten eher nicht.

Wie gesagt, ich glaube, ich weiß es nicht genau.