Ist es rechtlich verboten mit einem Gipsarm (gebrochenen Arm) Auto zu fahren?

7 Antworten

Es nicht verboten.Nur wenn es zum Unfall kommt oder ähnlichen,kann für dich ein Bußgeld fällig werden.Auch kann die Versicherung Probleme machen (Versicherungsschutz kann erlöschen).

Es nicht verboten.

Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz - sh. mein Kommentar :-O

@imager761

Schwätz doch du nicht so dumm raus. Es gibt Zusatzausrüstung, dass auch ein Einarmiger ein Auto fahren kann - du "Experte".

Du mußt das Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen können.

§ 2 (1) S. 1 FeV besagt ausdrücklich: "Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, daß er andere nicht gefährdet". Also nur durch behörlich genehmigten und eingetragenen Umbau.

Gem. § 75 S.1 FeV stellt dies andernfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die ähnlich Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholfahrt wg. Fahruntüchtigkeit i. S. d. § 75 StVG als Ordnungswidrigkeit geahndet und die Weiterfahrt untersagt werden kann.

Selbst wenn es der schwächere linke Arm wäre und du Automatik fährst, wäre ein erforderliches starkes Ausweichmanöver in einer Gefahrensituation unmöglich.

Käme es zu einem Unfall, handelst du grob fahrlässig. Im Schadenfall, vor allem wenn der Unfall vermeidbar gewesen wäre, kann dich die Versicherung mit immerhin 5000,-- Euro in Regress nehmen :-(

Regreßansprüche des Haftpflichtversicherers wären da noch peanuts.

N. § 315c StGB machte sich derjenige wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar, da er infolge körperlicher Mängel objektiv nicht in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen und dabei Leib und Leben eines anderen oder fremde Sachen biiligend gefährdet hat.

Und bei der Straftat reden wir von 30 Tagessätzen (Monatsgehalt) oder ersatzweise 30 Tage Haft, Führerscheinentzug und Sperre :-O

G imager761

nicht ausdrücklich, aber du musst in der lage sein körperlich wie geistig das auto bedienen zu können...

Ein Gipsarm muß kein Körperlicher Mangel darstellen, nur wer bei einem Unfall der Dumme ist braucht hier nicht angedeutet werden. Es ist nicht direkt verboten aber auch nicht erlaubt und dürfte ein Einzelfallstatbestand darstellen und auch ob es sich bei dem Fahrzeug um ein Automatik oder Schaltgetriebe handelt. Der gesunde Menschenverstand sollte aber dafür sein, dass der Wagen stehen bleiben sollte.

Es ist nicht verboten.

Fraglich ist nur, wie die Haftung im Schadensfall aussieht. Bei einem Unfall hast Du sehr schlechte Karten!

Es ist nicht verboten.

Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz - sh. mein Kommentar :-O

@imager761

Permanenter Blödsinn!