Ist es rechtlich in Ordnung mit einem Elektro Longboard zu fahren, das ausgeschaltet ist?
Ich habe ein Elektro Longboard und weiß, dass es keine straßenzulassung hat, also dass ich damit eigentlich nicht auf der Straße fahren darf. Aber meine Freunde möchten jetzt eine Longboard Tour machen und ich habe kein anderes Longboard also hab ich mir überlegt, ob es möglich ist, mit meinem E-Board im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren, wenn die Motoren, bzw. das Board ausgeschaltet ist und ich es mit dem Fuß anschucke, wie ein normales Longboard auch. Eine Antwort wäre sehr hilfreich!
2 Antworten
joa, das ist rechtlich genauso in ordnung wie ein nicht angemeldetes motorrad durch die gegend zu schieben.
wenn du auf nummer sicher gehen willst entferne vorher den akku, oder den riemen, wenn der E-antrieb des boards nicht einsatzfähig ist dann ist es rechtlich gesehen ein ganz normales longboard.
Auch mit einem "normalem" Longboard darfst Du eigentlich nicht "im öffentlichen Straßenverkehr" fahren ...