Ist es rechtlich erlaubt, dass eine Minderjährige (16) als Camgirl arbeitet?

8 Antworten

Pornographische Inhalte und somit auch pornographische Arbeit ist für Minderjährige (U-18) verboten. Genauergenommen darf kein/e U-18Jährige/r sich auf solchen Seiten anmelden, da ist die Arbeit als Camgirl miteinbezogen ;) Selbst wenn es nix mit Pornographie zu tun hat, so sind auch die normalen video chatportalen wie Omegle oder chatroulette für U-18 verboten.

Selbst wenn es nix mit Pornographie zu tun hat, so sind auch die normalen video chatportalen wie Omegle oder chatroulette für U-18 verboten.

Ach? Und warum?

@jurafragen

Weil es halt Gesetze zum Schutz von Minderjaehrigen gibt. Und irgendwann wurde halt mal die Grenze mit 18 festgesetzt. Es gibt auch Laender wo die Grenze 21 ist, und wieder andere wo es 17, oder gar 16  ist. Aber dann muss man dort wohnen.

Als Sechzehnjährige bist Du nicht voll geschäftsfähig und kannst somit ohne Zustimmung des Familiengerichtes überhaupt keine selbständige Tätigkeit ausüben.

Die Frage, welche Inhalte Du vor der Cam anbietest ist daher zweitrangig.

Eine 16jährige macht sich nicht strafbar. Aber jemand der das Videomaterial vertreibt, erwirbt, anschaut usw. schon. Das ist sogenannte Jugendpornographie. 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Im Falle dass du 16 bist und diese Tätigkeit ausüben willst rate ich dir dringend davon ab. Lass so etwas! Das kannst du immer noch tun wenn du Volljährig bist. 

Ich übernehme keine Haftung für den Inhalt dieses Beitrages. 

Nein, das ist nicht erlaubt. Allerdings macht sich nicht die 16-jährige strafbar, sonern die Eltern und die, die trotz Wissen eine 16-jährige als Camgirl buchen, bzw. vermitteln

Lass es :) Geld kannst du auch mit anderen arbeiten verdienen..