Ist es rechtens in der krankenhausreinigung 12 Tage durch zuarbeiten?

2 Antworten

Gegen 12 Tage hintereinander ist rechtlich nix einzuwenden.

Zu beachten ist das der Arbeitsvertrag auch eingehalten wird (30 Stunden) und das mindestens 15 Sonntage im Jahr auch wirklich Sonntage sind.

Für gearbeitete Sonntage ist ein entsprechender Ausgleichstag zu gewähren.

Der Betriebsrat ist von Eurer Chefin zwingend zu dieser Arbeitszeitänderung anzuhören. Er muß einverstanden sein.

Es ist anzuraten, im Vorfeld dem BR Einwände vorzutragen. Von Seiten der Geschäftsleitung wird der BR genug Argumente hören warum und wieso es notwendig ist.

Ich kann mir als Außenstehender auch vorstellen, das eine Krankenhausreinigung auch am WE notwendig ist. Aber ich könnte mir auch entsprechende Zuschläge dafür vorstellen.

Leider gibt es für eine Beantwortung hier zu wenig Informationen.

Deshalb empfehle ich, einfach mal mit eurem Betriebsrat zu sprechen.
Dieser ist schließlich hier in der Mitbestimmung.