Ist es rechtens, für einen Parkverstoß zweimal zahlen zu müssen, wenn das Auto zwei Tage lang falsch geparkt war, ohne es zwischenzeitlich zu bewegen?

10 Antworten

Du kannst froh sein, dass das Auto nicht abgeschleppt wurde. // Die Antwort der verwaltung ist absolut korrekt, die Kontroleuer kann nicht feststellen, ob du das Auto zwischenzeitlich bewegt hast oder nicht

Das eine hat mit dem anderen zu tun. Egal ob bestraft oder nicht bestraft- das Auto muss dort weg! Es wird immer eine weitere Strafe geben, sobald sie kontrollieren. Es wundert mich nur, warum bei der 2. Kontrolle das Auto nicht abgeschleppt wurde... 

Auf einem regulären Parkplatz wird das Auto wohl kaum ein Hindernis für den Straßenverkehr darstellen, weshalb ein Abschleppen nicht so einfach möglich ist!

Ist echt ein bisschen gemein, ich würde es zwar auch als einen Verstoß interpretieren, aber das ist kein wirklich überzeugendes Argument. Deshalb wird es vermutlich nicht vermeidbar sein, die Strafgebühr zwei mal zu zahlen.

Aber eigentlich ist das nicht rechtens. 

Man könnte es - vor Gericht - natürlich darauf an kommen lassen.
Ist das ein zeitlich begrenztes Parkverbot (also so was wie Parkverbot von 7-10 Uhr)  ?
Wenn ja, dann wird man das wohl mehrfach bewerten dürfen, weil das Parken ja zwischenzeitlich erlaubt war.

Ansonsten wirst Du mindestens beweisen müssen, dass das Fahrzeug nicht(!) bewegt wurde. Das ganze hat aber einen Pferdefuß.
Wenn Du beweist, dass Du länger gestanden hast, dann kann die Behörde auch das Knöllchen erhöhen.
Je nachdem wo Du gestanden hast kann gelten:
bis 30 Min : 10 EUR
bis  1 h : 15 EUR
bis  2 h : 20 EUR
bis  3 h : 25 EUR
über 3 h : 30 EUR

Aber eigentlich hast Du Glück gehabt.
Bei uns würde die Politesse irgendwann den Abschleppdienst holen.