Ist es rechtens eine rechtliche Schadensforderung rückwirkend zu erhöhen?
Mein Bruder hat eine rechtliche Forderung vom Anwalt des Geschädigten erhalten und soll einen Schaden in Höhe von ca. 6000€ verursacht haben. Der Anwalt teilte mit, dass sich der Geschädigte damit einverstanden erklärt, wenn mein Bruder ihm innerhalb von 14 Tagen nur 4000€ bezahlt und die Sache hätte sich dann erledigt.
Zwei Tage später bekam mein Bruder wieder Post von dem Anwalt und der meinte dann plötzlich die erste Forderung wäre ein Missverständnis zwischen ihm und seinem Mandanten gewesen und der Mandant wolle nun doch die volle Summe innerhalb von 14 Tagen auf sein Konto überwiesen haben.
Was kann mein Bruder dafür, wenn sich die beiden missverstanden haben. Das Angebot wurde doch nun mal gemacht. So was kann man doch nicht einfach rückgängig machen oder doch?
Ist so was rechtens?
4 Antworten
Wenn dein Bruder sofort gezahlt hätte, hätte der Anwalt die A-Karte gehabt. Dass ist wie im Supermarkt, bis zur Kasse ist der Preis optional; nach dem Bezahlen geht nichts mehr, bzw. hast du als Kunde die Ware und das Recht auf deiner Seite.
Krass, danke für die Antwort ;)
Finde so was immer interessant.
Der Schaden muß nachgewiesen sein. In Euro und Cent. Der Geschädigte kann so oder so keine Fantasiesumme verlangen. Um welche Art Schaden handelt es sich denn?
Wenn es sic um einen Irrtum handelt,darf dieser auch berichtigt werden, insbesondere, wenn der tatsäcjliche Schaden 6000 Euro beträgt.
Ja, danke. Ich hab das mal gegoogelt. Wäre das dann §119 Anfechtung wegen Irrtum? Tja, dann sieht es wohl nicht gut aus.
Der Bruder hat Schiexxe gebaut aber die Details werden verheimlicht - jede Antwort ist sinnlos, wenn man nicht die konkrekte rechtliche Sachlage kennt. Der Fragesteller verarscht uns!!!
Nein, also verarschen tue ich niemanden. Aber ist schön wie man hier angefeindet wird. Die ganze Sachlage zu erklären, das würde ungefähr 3 Stunden dauern. Deshalb spare ich mir das und frage nur das Wesentliche. Gib mir doch deine Mailadresse und ich bitte meinen Bruder dir alle Unterlagen zuzusenden. Bist du dann glücklich und bezeichnest mich nicht mehr als Lügner?
Belege wo ich dich als Lügner bezeichnet habe. Verleumdung, ich könnte dich anzeigen wenn es mir wert wäre. Aber wie könnte ein Frosch die Sonne beschmutzen?
Oh, da habe ich mich wohl verlesen. Ich werde das mit der Verleumdung anfrechten wegen Irrtum. Habe ich schon wieder was gelernt hier ;)
die Details sind doch hier unwichtig, und di egehen dich auch nix an. Alles wichtige ist gesagt.
Hör mit diesem Kindergartenscheizz auf.
Nein, warum? Der Typ hat mich als Lügner bezeichnet,kann aber nicht belegen wo ich gelogen habe. Das ist Verleumdung und Beleidigung! Ich verlange Rechtfertigung und Entschuldigung.
Wieder mal ein Fragesteller der die Ratgeber hinters Licht führt weil nicht die notwendige Sachlage genannt wird udn wieder mal ein Fragesteller der zu geizig ist sich selbst einen Anwalt zu nehmen und hofft hier kostenlosen hobbyjuristischen Rat abzugreifen. Armselig! Wirklich armselig.
Du redest wirres Zeug. Geh duschen!
mess doch lieber Fieber bei deinem Hund! Hund
Er sollte erstmal die 4000 Euro zahlen, dann kann man weiter sehen. Würde sagen, ihr solltet euch einen Anwalt nehmen.
Fragt nicht hier sondern nehmt einen Gegenanwalt. Und bitte den ganzen Sachverhalt schildern. Wir sind ja keine Hunde denen man nur Brocken zuwirft.
Heute Abend bekommt er leider keinen Anwalt mehr. Und ich würde mir wünschen, Antworten zu bekommen, die ich nicht schon selbst weiß und die uns tatsächlich weiterhelfen. So was kannst du dir auch sparen. Meine Meinung
Hier gibt es keinen kostenlosen juristischen Rat, Träumerle. Meine Meinung.
Andere Kommentatoren haben mir hier nützliche Informationen geliefert, im Gegensatz zu dir. Du bist nur hier um andere anzufeinden und Stunk zu verbreiten. Dann halte dich doch einfach raus oder hast du nichts besseres zu tun? Mit den Informationen der anderen war es mir nun möglich meine Frage in juristischer Hinsicht selbst zu lösen. Das hätte ich nicht gekonnt, wenn mir jeder so dumme Antworten gegeben hätte wie du. Schleich dich!
Nö.
Der Schaden ist in voller Höhe nachweisbar. Meine Frage ist nicht, ob die Schadenssumme rechtens ist, sondern ob man seine Forderung im Nachhinein nach belieben ändern kann. Warum soll man plötzlich 2000€ mehr bezahlen, wenn der Anwalt oder der Geschädigte bei der Forderung einen Fehler gemacht hat. Ich kann ja auch heute nicht mein Haus für 100.000 verkaufen und morgen sagen oh verdammt ich meinte doch 200.000. oder?