Ist es rechtens, dass Stromabschlag erhöht wird, obwohl die Abrechnung genau gepasst hat?
Ich hatte eine fast passende Stromabrechnung- sogar ein Plus von zwei Euro nochwas. Bisher zahlte ich monatlich 26 Euro Abschlag, der wurde jetzt auf 29 erhöht- und das, obwohl sie im gleichen Brief schreiben, der Strompreis würde nicht erhöht, sondern bleibe stabil. Hat jemand eine Idee, was das soll?
10 Antworten

Zinsen erwirtschaften....
So sind nun mal die Stromkonzerne.. wechseln oder anrufen und die Pauschale wieder senken lassen

frag einfach bei der Abrechnungsstelle nach, vielleicht erhöhen sie vorsichtshalber, falls Du Deinen Verbrauch etwas erhöhst, andererseits holen die sich gern ein paar Euro mehr, da sie ja für das Geld Zinsen bekommen , in der Menge lohnt sich dass. Ruf dort an und sag, dass Du nicht einverstanden bist, dass müsste ausreichen, ansonsten verlang eine schriftliche Begründung

Vermutlich möchten sie einfach nicht, dass Du im nächsten Jahr draufzahlst. Es gibt immer mehr elektrische Geräte, unser Stromverbrauch erhöht sich ständig.
Du kannst aber bei den Stadtwerken anrufen und die Höhe des Abschlages selbst festlegen. Ich hab meinen ca. 5 Euro höher geschoben, als ich tatsächlich verbrauche. Die 5 Euro zusätzlich kann ich im Monat gut aufbringen, ich muss nicht nachzahlen und bekomm später noch etwas raus.

Nein! Der Stromanbieter darf nur dann die Vorauszahlungsraten erhöhen, wenn er sich auf steigende Stromlieferungspreise beruft und sie auch nachweist und dem Kunden auf dieser Basis auch einen höheren Tarif errechnet. Ich selbst habe die Firma EON mehrfach zur Absenkung der Stromrate für ein- und dieselbe Wohnung gezwungen wegen sinkender Strombezugspreise: 2005 von 50,.-€/Monat auf 35,-€/Monat.2006 auf nur noch 28,-€/Monat. 2009 habe ich die Anhebung von 29,-€/Monat auf 32,-€ verhindert. Für alle Stromanbieter gilt nämlich § 315 Bürgerliches gesetzbuch.Er kann auch nicht durch deren AGBen ausgehebelt werden. Gehen Sie bei Problemen zum Mieterverein oder zu Rechtsanwälten.Haben Sie für die Schwarzkuttenträger nicht genug Geld, besorgen Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Lassen sie sich aber von diesen Advokaten deren Berufshaftplichtversicherung vorher zeigen.

Normalerweise kannst Du den Abschlag im Rahmen vernünftiger Grenzen selbst festlegen. Schreibe denen einfach, dass Du weiterhin den bisherigen Abschlag zahlen möchtest, weil du nach der letzen Abrechnung der Ansicht bist, dass das ausreichend ist.
Vielleicht kaufst Du dir ja noch eine elktrische Zahnbuerste etc.