Ist es Pfändbar?

6 Antworten

Ja, das geht.

Zwar ggf. nicht das Eigentum am Handy selbst, aber das sogenannte ‚Anwartschaftsrecht‘.

Aufgrund deiner Frage gehe ich mal davon aus, dass sich dein Handy nicht in deinem Eigentum, sondern noch im Eigentum des Verkäufers befindet (Eigentumsvorbehalt).

In dem Fall ist eine Pfändung des Handys grundsätzlich möglich. Das fremde Eigentum steht der Pfändung nicht entgegen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers das Eigentum zu überprüfen. Nur wenn fremdes Eigentum evident ist, muss er das beachten.

Im Falle einer Pfändung fremden Eigentums kann der Eigentümer dann gegen die Pfändung vorgehen.

Wenn ein Ratenzahlungsvertrag und Eigentumsvorbehalt durch den Verkäufer exisitert nicht.

Wenn eine Hardwareabgabe gezahlt wird, im Vertrag steht, das kein Eigentumsvorbehalt besteht (oder nichts davon erwähnt wird) und das Handy vom ersten Tag an dir gehört, dann schon.

Auch wenn ein eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Pfändung möglich.

@VirageXO

Sicher? Man würde ja einen Gegenstand pfänden, der dem Besitzer nur zum sofortigen Gebrauch überlassen wurde. Der Eigentümer ist jemand anderer. Es steht ja nicht ohne Grund im Ratenzahlungsvertrag, das der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers bleibt.

@ZuumZuum
Sicher?

Ganz sicher.

Man würde ja einen Gegenstand pfänden, der dem Besitzer nur zum sofortigen Gebrauch überlassen wurde.

Nein, man würde das Anwartschaftsrecht am Handy im Rahmen einer Rechtspfändung betreiben und zur Wahrung der Publizität eine Sachpfändung am Handy selbst vornehmen.

Der Eigentümer ist jemand anderer.

Daran ändert sich soweit auch erstmal nix, aber der Pfändungsschuldner hat dann keinerlei Rechte mehr am Handy. Ggf. lohnt es sich für den Pfändungsgläubiger dann sogar, die letzten zwei Raten an den Verkäufer zu zahlen - und damit erwirbt der dann Eigentum.

@VirageXO

Hört sich plausibel an, man lernt nie aus. Danke.

Kommt darauf an. Sollte ein Eigentumsvorbehalt bestehen ist es nicht möglich. Dann gehört das Handy dem Mobilfunkanbieter.

Wenn nicht kann man es schon pfänden

Sagen wir das Handy ist noch nicht abbezahlt. Bzw wird auf Raten gekauft auf 48 Monate

@Plszocker

Kommt darauf an was im Vertrag steht.

Sollte ein Eigentumsvorbehalt bestehen ist es nicht möglich.

Auch dann ist das Anwartschaftsrecht pfändbar.

das gerät gehört ja dem händler bevor du es bezahlt hast. Das kann nicht gepfändet werden. Aber der vertrag als gegenwert schon, und alle damit verbundenen rechten und pflichten. Das recht des besitz des eigentums verlierst du dann unter umständen, falls der pfänder so clever ist und dem händler den deal anbietet den nicht weiter zu stressen, falls der ihm einen "pfand" aushändigt...

also 50:50 würd ich behaupten.

aber warten wir mal auf den hans - der weis das bestimmt genauer ;)

Das kann nicht gepfändet werden. 

Kann es