Ist es ok, dass die Generali Versicherung nur den Zeitwert meines Laptops zahlen möchte, anstatt einer Reparatur zuzustimmen?

8 Antworten

Die private Haftpflichtversicherung muss nur das bezahlen, was auch der Verursacher laut Gesetz zu zahlen hätte. Das ist lt. BGB nunmal der Wiederbeschaffungswert (umgs. Zeitwert.).

In deinem Fall hat das Gerät einen Totalschaden. Das bedeutet, der Versicherer braucht die Reparatur nicht zahlen, sondern ersetzt den Wiederbeschaffungswert.

Du kannst jetzt argumentieren, dass das Gerät gebraucht nicht unter einem gewissen Preis zu bekommen ist. Das ist auch die einzige Möglichkeit, sofern das Gerät noch aktiv gehandelt wird.

Die Gläser wird der Versicherer pauschal erstatten, wenn es keine Rechnung gibt. Der Wert ist zu gering um da einen Riesen Aufwand zu betreiben.

Ob du damit zufrieden bist, spielt bei der Schadenshöhe keine Rolle.

Du bekommst entweder den Zeitwert oder die Reparatur bezahlt. Und zwar den jeweils günstigeren Betrag. Dazu sind sie den anderen Beitragszahlern gegenüber verpflichtet.

Deine Daten gehören nicht zum Schadensumfang. 

Hättest du diese extern gesichert, wäre es ein Kinderspiel, sie wieder herzustellen. Wenn du das nicht gemacht hast, ist das deine eigene Verantwortung.

Dass du den tatsächlichen Schaden nicht eingefordert hast, ist ebenfalls in deiner eigenen Verantwortung. Woher soll der Versicherer wissen, dass auch noch Gläser kaputt gingen?

Danke für die Antwort. Die Gläser wurden bei der Schadensmeldung vom Schadenverursacher an die Versicherung mit aufgenommen. Allerdings habe ich anschließend nur das Geld für den Laptop gefordert (Kostenvoranschlag). Alleine schon, weil ich nicht weiß, was für Gläser das waren und was die gekostet haben. Eine externe Datensicherung kostet Geld. Außerdem ist das Problem mit der Software dadurch auch nicht gelöst. 

Mein Gedanke bei dem Ganzen ist einfach: Jemand anderes hat mir etwas "kaputt" gemacht, und ich möchte dass doch bitte in den Zustand haben, als sei es nicht passiert. Schade, dass die Versicherung das nicht leistet.

@flipperweid

Eine externe Datensicherung kostet Geld.

Und? Deine Daten, dein Risiko. Entweder man investiert in Backups, oder man lebt eben mit dem Risiko des Totalverlusts.

NB.: Eine externe FP mit 500GB kostet keine € 60.--

Außerdem ist das Problem mit der Software dadurch auch nicht gelöst. 

Nicht das Problem des VR.

Schadenersatz ist auf den Wert der beschädigten Sache begrenzt. Wenn die Reparaturkosten den Wert der Sache überschreiten ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden. Dann wird dir natürlich nicht die Reparatur bezahlt, sondern halt nur die Summe die das Teil noch Wert ist. 

Was die Gläser angeht, so ist es immer erstmal merkwürdig, wenn beschädigte Sachen erst verspätet gemeldet werden...

Was du dafür verlangen kannst? Auch den Zeitwert (wobei hier der Wertverlust nicht annähernd so schnell geht wie bei elektrischen Geräten). Such halt mal raus wann du die Gläser für welchen Betrag gekauft hast. 

Die Gläser wurden bei der Schadensaufnahme sofort mit angegeben. Allerdings habe ich für keine Geldliche Forderung gestellt, alleine schon weil ich nicht mehr weiß, was die gekostet haben oder was das genau für Gläser sind..

@flipperweid

Wenn du einen Schadenersatz willst, ist es deine Pflicht nachzuweisen welcher Schaden dir überhaupt entstanden ist.

Ich habe einen Kostenvoranschlag (kostete mich 30€) eingeholt:
Repraratur würde 169€ kosten - der Zeitwert liegt laut Versicherung aber
gerade mal bei 70€.

Pech. Einen Anspruch auf mehr als den Zeitwert gibt es schlicht nicht.

Ich habe die Versicherung um 199€ gebeten (169€+Kostenvoranschlag) aber
sie wollen nur 70€ Zeitwert + 30€ Kostenvoranschlag zahlen. Eine
Rechnung für den Laptop gibt es nicht, da es damals ein Geschenk war
(Rechnung weg!).

Das mit der Rechnung ist bei dem angegebenen Betrag auch eher nebensächlich. Fakt ist - du bekommst nicht mehr Schadenersatz als eben den Zeitwert. Siehe § 249 Abs. 1 BGB - da ist das genau so festgelegt.

Ich finde das nicht in Ordnung und bin sehr unzufrieden damit.

Das ist verständlich, aber irrelevant.

Ich würde gerne den Laptop reparieren lassen, weil meine gesamten Daten darauf sind, Software installiert ist, und ich weiß dass dieser Laptop
zuverlässig ist.

Dafür gibt es Backups. Die zu erstellen und aktuell zu halten ist aber deine eigene Pflicht.

Wenn ich mir nun einen neuen gebrauchten für 70€ kaufen
soll, hätte ich ja jede Menge Stress, um alles so herzurichten, wie es
vorher war. Abgesehen davon, dass da ja auch Viren oder sonstige Dinge
drauf sein können oder der nach 2 Wochen kaputt geht.

Allgemeines Lebensrisiko - was im Übrigen für jedes Gerät gilt, genau wie dasjenige, welches jetzt beschädigt wurde.

Meine Frage: Kann man so etwas als Kosten angeben?

Nein, es sei denn als Verdienstausfall - was aber nur ginge, wenn du den Laptop zur Einkunftserzielung benötigt hättest. Das dürfte wohl nicht der Fall sein, ergo ist es ein rein privater Vermögensschaden, und der ist nicht versichert und auch nicht anspruchberechtigt (außer eben bis zum Zeitwert).

Wie mache ich der Versicherung klar, dass die mir die Reparatur bezahlen sollen

Gar nicht.

(alles andere finde ich unfair).

Das Leben ist nicht fair.

Der Laptop ist mit einem externen Monitor noch
verwendbar, aber ich habe keinen.

Dann solltest du eher versuchen, bei Ebay einen aufzutreiben.

Das Leben ist nicht fair. Ich denke dies sollte immer die Antwort auf solche Versicherungsfragen sein:-) Ich denke meinen Grundgedanken kann jeder nachvollziehen: Es wurde etwas von jemand anderem Kaputt gemacht, also soll doch bitte die Sache genau so wieder hergestellt werden, wie sie vor dem "Unfall" war - und zwar ohne stundenlange Arbeit meinerseits. Und dazu gehört eben alles (auch das virtuelle). Ich finde es Schade, dass die Generali Versicherung das (insbesondere bei einem solch geringen Betrag, zumindest was Laptops angeht) nicht leisten will.

@flipperweid

Dafür benötigt man keine stundenlange Arbeit.

Die Daten eines Computers sollte man zumindest einmal die Woche sichern und somit kann man die Daten jederzeit wieder auf einen anderen Computer aufspielen.

Ansonsten baust du deine Festplatte aus dem Laptop aus und schließt sie mit einem Kabel an den neuen Rechner an und kannst somit auch die Daten auf deinen neuen PC übertragen.

@flipperweid

Das Leben ist nicht fair. Ich denke dies sollte immer die Antwort auf solche Versicherungsfragen sein:-)

Stimmt ;-))

Mal ernst - es geht hier eben nicht um Fairness (oder was du dafür halten magst), sondern um Rechtsfragen. Und die Rechtslage diesbezüglich ist eindeutig: Ein Schadenersatzanspruch besteht immer nur zum Zeitwert, weil der Geschädigte (auf Kosten der Versicherten!) nicht besser gestellt werden darf durch die Regulierung, als vor dem Schadensereignis. Und ein Laptop, der vor X Jahren eben Summe Y wert war, ist zum Zeitpunkt des Schadens halt nur noch

Summe Y - Verschleiß respektive Wertverlust

wert.

Es wurde etwas von jemand anderem Kaputt gemacht,

Richtig. Daher hast du ja auch einen Ersatzanspruch...

also soll doch bitte die Sache genau so wieder hergestellt werden, wie sie vor dem "Unfall" war - und zwar ohne stundenlange Arbeit meinerseits.

...der sich aber eben nicht auf die 1:1 Wiederherstellung erstreckt. Das gehört zu den Risiken der privaten Lebensführung, und genau dafür ist jeder selbst verantwortlich.

Und dazu gehört eben alles (auch das virtuelle).

Wie gesagt - das ist alles dein eigenes Risiko, für das du (und nur du) selbst vorzusorgen hast. Der Verursacher ist hierfür nicht haftbar zu machen, sondern alleine für den materiellen Verlust - und genau den bekommst du auch erstattet.

Ich finde es Schade, dass die Generali Versicherung das (insbesondere bei einem solch geringen Betrag, zumindest was Laptops angeht) nicht leisten will.

Sie *will* nicht nur nicht, sie *darf* es genau genommen gar nicht. Der VR ist seinen Kunden gegenüber auch verpflichtet, nur soviel Prämieneinnahmen auszugeben, wie es rechtlich gefordert ist. Bei allem Verständnis gegenüber deiner Enttäuschung ist hier schlichtweg nichts anderes zu konstatieren.

Die Versicherung muss NUR den Zeitwert zahlen. Wenn die Reparatur teurer ist dann musst du das von deinem eigenen Geld begleichen. Das kannst du unfair finden wie du willst, aber mehr übernehmen die nicht und die interessieren sich auch nicht für deine Datenwiederherstellung. (die Programme und die Dateien hast du ja nicht speziell versichern lassen nur das blanke Gerät)

"Abgesehen davon, haben die nichts zu den Gläsern gesagt (ich auch nicht in meiner ursprünglichen Forderung). Was kann man dafür fordern?"

Rechnung einreichen wieviel diese Gläser gekostet haben.