Ist es normal, wenn ein Anwalt eine Erstberatungsgebühr in bar verlangt?
Hallo zusammen,
ich habe in Kürze einen Anwaltstermin, der Anwalt verlangt die Erstberatungsgebühr in Bar, bezahlbar gleich beim ersten Termin, über die Einzahlung erhalte ich eine Quittung.
Ist das normal, oder ist dieser Anwalt unseriös? (Tritt im Internet hochprofesionell auf).
7 Antworten
Einem nackten Menschen kann man nicht in die Tasche greifen. Das Honorar ist fällig nach abgeschlossender Beratung. Wenn der Anwalt Wert darauf legt auch nach einer Erstberatung. Wer will heutzutage schon kostenlos arbeiten und dann noch dem Geld hinterherlaufen? Eine Quittung ist nicht unseriös sondern bestätigt Dir dass die Leistung des Anwaltes ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Zumeist wollen Anwälte aber im ersten Gespräch kein Geld, da sie weiterempfohlen werden möchten.
Das ist durchaus normal. Du zahlst dafür nicht soviel und das Geld geht in die Kaffeekasse. Hatte ich schon öfter.
Offiziell wird das dann mit den ersten Schreiben.
Ich habe auch eine Quittung erhalten. Ging trotzdem in die Kaffeekasse ;-)
Das kann durchaus normal sein.
Durchaus möglich, dass der Anwalt in der Vergangenheit zuviel schlecht Erfahrungen sammeln durfte; d. h. er lief seinem Honorar hinterher ... mit einer Barzahlung gleich zu Beginn einer Beratung will er seine Mandanten "antesten", ob diese auch zahlungswillig sind.
Das hat schon seine Richtigkeit. Eine Frage habe ich trotzdem dazu?
Kennst du den Anwalt oder nur aus dem Internet. Dann solltest du aufpassen, schreiben und hochprofessionell geben kann man sich leicht.
Hier findest du noch alle möglichen Infos: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=erstberatungsgeb%C3%BChr+beim+anwalt
Okay, wenn es Quittung gibt.
vermutlich in diesem Falle nicht die inoffizielle Methode, die Du kennst (ich auch)- da es Quittung gibt, wird er das korrekt angeben.