Ist es normal als Rettungssanitäter seine Dienstkleidung für das Rettungswachenpraktikum selber beschaffen zu müssen?

5 Antworten

"Dienstkleidung" im Rettungsdienst ist primär einmal "Schutzkleidung"
Und das bezieht sich nicht zuletzt auf den Schutz der Patienten vor Infektion.

Aus hygienischer Sicht ist es also definitiv nicht zulässig, dass getragene also immer kontaminierte Schutzkleidung vom Mitarbeiter nach dem Dienst quer durch die Stadt getragen wird um die anhaftenden Keime an die Bevölkerung zu verteilen.

Ebenso ist nicht vorgesehen, dass der Mitarbeiter bei der Anreise zur Arbeit die Keime aus Bahn / Bus etc. mit der Kleidung einsammelt, um sie dann beim Einsatz an die Patienten zu verteilen.

Aus diesen Gründen ist es ganz klar nicht zulässig, dass Einsatzkleidung außerhalb des unvermeidbaren (Einsatz-) Bereiches getragen wird oder in die Privatwäsche kommt. Sie ist in zumutbaren (i.d.R. täglichen) Intervallen der desinfizierenden (gewerblichen) Reinigung zuzuführen - also vom Betreiber auszutauschen.

Da der entsprechende Rettungsdienst bei einem freiwilligen Praktikum (San / RS - [nicht NotSan!]) nicht zwingend als "Arbeitgeber" auftritt, kann er natürlich hierfür Kostenersatz fordern.

Das bedeutet:
der RD kann zwar die Kosten der Bereitstellung (ggf. Anschaffung und Desinfektion) der Einsatzkleidung für den Praktikanten an diesen weiterreichen, aber die immer noch beliebte Praxis "kauf dir Klamotten und wasch die selber und komm damit zum Dienst" ist definitiv nicht zulässig.

Eine gute Rettungsdienstschule stellt für ihre Schüler einen entsprechenden Pool von Dienstkleidung an der Rettungswache zur Verfügung, machst Du die Ausbildung "organisationsintern" sollte das erstrecht eine Selbstverständlichkeit sein.

Ist der RD-Betreiber dieser Argumentation dennoch nicht zugänglich, ist es erfahrungsgemäß äusserst hilfreich, eine entsprechende "Anfrage" an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zu diesem Gebahren zu stellen.

Normalerweise bekommt man die Dienstkleidung von der Rettungswache zur Verfügung gestellt, das ist eigentlich der Regelfall. Grundsätzlich darf jeder Rettungsdienstkleidung erwerben, man darf nur keine geschützten Berufsbezeichnungen tragen, sollange man nicht die entsprechende Qualifikation erlangt hat. Geschützt sind aber nur die Berufsbezeichnungen, Rettungsdienstkleidung darf theoretisch jeder tragen. Dennoch bekommst du die Kleidung einer Hilfsorganisation nur dann, wenn du auch den Nachweis erbringen kannst, das du Angehöriger der jeweiligen Hilfsorganisation bist. 

Ich würde sagen das ist gängige Praxis.

Erlaubt ist es allerdings nicht...

also, als ich mein Praktikum beim DRK im Rettungsdienst machte, bekam ich alles von ihnen gestellt.

wenn du da nur ein praktikum machst, brauchst du keine dienstbekleidung. wenn du die aber selbst kaufen sollst, ist es auch keine dienstbekleidung. vllt. musst du auch noch geld mitbringen, wenn du dort das klo benutzen willst.

So ist es aber nunmal. Ich muss die Ausrüstung selber zahlen und besorgen..

Naja kommt auf den Dienstherren an.....mal so mal so. Ich arbeite bei einer Berufsfeuerwehr, wenn bei uns Rettungssanitäter Praktikanten ihr Praktikum machen möchten dann bekommen sie Hose und Pullover gestellt, Sicherheitsschuhe müssen selbst mitgebracht werden!
Ich kenne aber auch Feuerwehren oder Rettungswachen wo man alles selbst mitbringen muss.
Die Mitarbeiter dort bekommen ihre Grundausstattung z.B 5 Hosen 5 Pullover usw und haben dann im Jahr Punkte ( bei uns z.B 200)  zur Verfügung von denen sie sich Sachen bestellen können dann kostet eine Hose z.B 18 Punkte....
Manche Rettungswachen können halt nicht für jeden Sanipraktianten Hosen Pullover Schuhe usw in 40 unterschiedlichen Größen vorhalten!

Ach was ich vergessen habe es gibt durchaus Hilfsorganisationen die sich das Praktikum bezahlen lassen ist aber selten der Fall und das nur beim jahrespraktikum für Rettungsassistenten, aber die Ausbildung zum Rettass gibt es ja nicht mehr