Ist es nicht verboten sein großes Geschäft in freier Natur zu machen?
Sorry die Frage ist vielleicht etwas bescheuert. Ich bin kürzlich mit meinem Kumpel morgens um 3 Uhr nach Hause gelaufen. Es war zwischen 2 Ortschaften. Mein Kumpel sagte er muss ganz dringend. Es war nicht mehr weit zu laufen. Höchstens noch eine viertel Stunde. Er sagte er geht jetzt auf die Wiese und macht da groß. Habe gedacht ich höre nicht richtig. Habe zu ihm gesagt das kann er nicht machen es wäre verboten. Er meinte es stimmt nicht das verrottet doch. Er ist also gegangen. Kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist. Die Wiese gehört ja jemandem. Vor allem wenn man da rein tritt. Im Wald ist es ja egal. Aber doch nicht auf einer Wiese. Oder wenn es sich um ein kleines Geschäft handelt.
5 Antworten
Es ist überhaupt verboten irgendein Geschäft in der Öffentlichkeit zu machen u kann mit Bußgeld bestraft werden.
Es ist Grundsätzlich verboten u wenn du erwischt wirst bezahlst du
Ich kenn einen der verlor seinen job weil er an nem Parkplatz gepinkelt hat u erwischt wurde.....
Auch der Wald ist kein Allgemeingut an sich, sondern gehört üblicherweise einer Gemeinde/Kommune.
Das ist übertrieben. Da wäre selbst eine Abmahnung beim ersten Mal übertrieben.
Nope ist nicht übertrieben.... denn hygiene ist wichtig u nach dem wildpinkle ist keine hygiene gegeben..... kein Händewaschen nix.....ääkelhaft
Was hätte er für einen Job? Wenn er beispielsweise mit Lebensmitteln zu tun hat kann er ja davor seine Hände waschen bzw desinfizieren.
Mit Menschen......
Öffentliches Urinieren und Defäkieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, keine Straftat.
Insofern ist das mit Bußgeld zu belegen.
Zivilrechtlich könnte der Besitzer der Fläche, auf die defäkiert wurde, auf Ersatz der Reinigungskosten klagen.
Nein es ist nicht verboten, solange nicht öffentliches Ärgerniss erregt wird.
Da biste aber ganz falsch informiert
https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/
TatStrafeUrinieren in der ÖffentlichkeitVerwarn- oder Bußgeld zwischen 35 - 5000 Euro
Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle)Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
"Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen........"
Glaub was du Glauben willst ...es heißt nicht umsonst "wildpinkeln".... öffentkichkeit ist alles außerhalb von Räumlichkeiten.....bitee lass dich mal erwischen aber flenn net rum..
Verboten ,oder nicht.Mir wäre es egal,da die zweite Möglichkeit ein vollgesch.....ne
Hose bedeutet.
Wer will mich dazu zwingen?
Sorry, dass ich das jetzt so direkt sage. Wie würdest du es finden wenn ich dir in den Garten sch...?
Eine Wiese ist kein Garten.Du hättest sicher die versaute Hose gewählt.
Natürlich nicht. Jeder normale Mensch kann es immer noch etwas zurück halten. Da muss man sich etwas zusammen reißen. War nur eine viertel Stunde. Das war ja nicht stundenlang
Jochen du bist in der glücklichen Lage immer eine viertel Stunde anzuhalten.
Muss das jeder können ?
Es ist Verboten,aber kann man diese Notdurft nachvollziehen glaube ich nicht das dies Bestraft wird.
Was ist mit dem Wald? Da gibt es ja auch bestimmt irgendwo ein Gebüsch. Auch ein kleines Geschäft?