Ist es möglich zum nächsten Monat schon von Teilzeit auf Minijob zu wechseln?
Mag gut sein dass diese Frage total blöd ist. Aber meine Chefin hat mir schon öfter Angeboten ich könne von Teilzeit auf 450 euro wechseln, da ich nicht allzu viel arbeite und es sich teilweise garnicht lohnt Teilzeit zu machen. Jetzt ist Mein Opa krank geworden und er wohnt etwas weiter weg. Jetzt möchte ich sobald es geht nur noch als Aushilfe arbeiten. Ist es "bürokratisch" gesehen machbar dass ich noch im Februar als 450 euro Kraft angemeldet werde? Ich bekäme mein Gehalt normalerweise eh erst Mitte März für den Februar. Aber falls meine Chefin mich VOR Februar ummelden muss, wird es wohl zu spät sein oder...
1 Antwort
Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung oder verweist er auf das Gesetz, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist. Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage. Diese Frist gilt immer, wenn der Arbeitnehmer kündigt.
Hey Stella2000,
ich denke mal bei einer Teilkündigung gelten die selben Fristen wie bei einer Vollkündigung: also 4 Wo. zum 15. oder zum Ende des Monats; also könntest du noch morgen die Teilkündigung zum 28.02.2019 in einen 450-Euro-Minijob im Betrieb abgeben und somit zum 1. März deine geringfügige Beschäftigung starten!
Dabei solltest du im Arbeitsvertrag für die geringfügige Beschäftigung drauf achten, daß dir der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet!
Gruß siola55
Mitarbeiter möchte von Teilzeit zu Minijob wechseln - Änderungskündigung?
Rein arbeitsrechtlich kann einfach nur ein Änderungsvertrag geschlossen und nicht ein Aufhebungsvertrag und ein neuer Arbeitsvertrag. Letzten Endes ist nämlich auch eine geringfügige Beschäftigung arbeitsrechtlich nichts anderes als ein normaler Arbeitsvertrag, der letzten Endes bei der Arbeitszeit lediglich Teilzeit vorsieht. Die Besonderheiten bei diesem Arbeitsverhältnissen liegen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht und nicht im Arbeitsrecht.