ist es möglich vom leasingvertrag wegen unzufriedenheit zurück zu treten?

4 Antworten

Wende Dich an den Hersteller. Der muss die Möhre wandeln, solltest Du nachweisen können, daß die Probleme werksbedingt sind. Hört sich aber so an, als ob das zutrifft.

Ich lehn' mich jetzt mal bei einem Thema, wo ich auch nur Nutzer (und zwar von Leasing) bin, weit aus dem Fenster und stelle den Begriff "Verbundenes Geschäft" in den Raum.


Der deutsche Gesetzgeber spricht von Verbundenen Geschäften, wenn ein Verbraucher eine Ware oder Dienstleistung erwirbt und gleichzeitig ein damit verbundenes Darlehen aufnimmt. Die Folge ist, dass der Kunde mit dem Widerruf des Kaufvertrages auch das Recht hat, den Verbraucherdarlehensvertrag zu widerrufen.

Ob das allerdings(a) auch für Leasing gilt, (b) sich nur auf Verbraucher beschränkt und (c) im Falle einer "allgemeinen Unzufriedenheit" greift, kann ich nicht beantworten.


Grundsätzlich dürfte aber auch das Recht auf Wandlung - also der Austausch gegen ein fehlerfreies Fahrzeug - bei dem Problem in Betracht kommen.

Es ist wohl eher möglich, den Wagen zurückzugeben und einen andren zu bekommen, als aus einem Leasingvertrag rauszukommen.

Ich würde bei der Endabrechnung aber diese zusätzlichen Kilometer geltend machen.

Moin,- Wenn du n Montagsauto hast, kann dafür die Leasinbank nix.- Du müsstest schon mit dem Händler verhandeln, ob er die karre Umtauscht.-