ist es möglich, über das Gericht eine umbettung einer Urne zu erwirken?

2 Antworten

Hallo,

mache der Lebensgefährtin eindeutig klar das so eine Handlung rechtlich wie menschlich unhaltbar ist und einigt Euch darauf das die Grabpflege sowie die Nutzungsberechtigung einheitlich der Angehörigen sowie des Partners durchgeführt wird.Das kann man beim Friedhofsamt so eintragen lassen.Wenn

ihr Euch nicht einigen könnt muss eine Meditation dies klären.

wow, es gibt immer wieder üble Geschichten da draußen.

zur Sache:  die Bekannte war gar nicht berechtigt eine Entscheidung zu treffen. Die Veratwortung lag komplett bei den Kindern. d.h. wenn die Kinder nichts gemacht haben ist es erstaml komisch.  Normalerweise sind sie verpflichtet die Beerdigung zu zahlen und sie können alle wünsche einer Lebensgefärtin igorieren.

Das ist anders wenn sie verheiratet waren... aber das ist ja nicht der fall.

wenn die sache jetzt so ist wie dargestellt gibt es immer die möglichkeit vor Gericht zu ziehen und eine Umbettung zu veranlassen. Gründe gibt es ja. Aber auch ohne Gründe geht es. z.B. bei einem Umzug.

Aber das wird teuer. Im konkreten Fall würde ich mir zuerst mal Rahr bei einem Anwalt holen. Deteils werden jetzt sehr sehr wichtig.

hoffe ich konnt dir helfen