Ist es möglich bei Geschwistern als Untermieter zu leben, wenn Arbeitslosengeld II bezogen wird?

4 Antworten

Du stellst beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und gleichzeitig einen auf Umzug wegen der Trennung vom Partner,dass musst du dir dann genehmigen lassen !

Würdest du ohne diese Genehmigung innerhalb deines Zuständigkeitsbereiches deines Jobcenters umziehen,dann würdest du nur deine bisher anerkannte KDU - weiter gezahlt bekommen,dazu natürlich deinen Regelsatz von dann 399 € und nicht mehr 360 € wie in der BG - mit Partner.

Geschwister sind sich nicht zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,du kannst auch mit deinem Bruder keine BG - bilden.

Einen Untermietvertrag kann er machen,sollte dazu ggf.die Einverständniserklärung des Vermieters einholen,müsste er aber nicht mit dir abschließen,es stünde dir dann als KDU - dein Kopfanteil zu und das würden bei 2 Personen 50 % sein.

ihr bildet keine bg, sondern maximal eine haushaltsgemeinschaft. vielleicht wäre es cleverer das nicht zu erwähnen,sondern wirklich  vone einer wohngemeinschaft zu sprechen.

Ja das ist möglich.

Stelle einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter.

Vorher muss der Bruder allerdings mit seinem Vermieter reden.

MfG

Johnnymcmuff

Mit Geschwistern bildest du KEINE Bedarfsgemeinschaft. Geschwister sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet.

Ihr könnte so lange ihr wollt, als Wohngemeinschaft zusammen leben.

ja tut mir leid habe in der überschrift das wort verwechselt meinte eigentlich untermieter

@Mixibiki

Untermiete sollte ihr aber vertraglich absichern. Die Miete sollte natürlich zur Gesamtmiete passen.