Ist es möglich mit 16 Jahren in einem Tabak-Zeitungs-Lottogeschäft (Kiosk) zujobben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz sind Sie mit 16 Jahren Jugendlicher. Wenn Sie noch schulpflichtig sind werden Sie wie ein Kind behandelt.

Sie dürfen, nur mit Zustimmung Ihrer Eltern, sehr eingeschränkt arbeiten.

So dürfen Sie nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden.

Wenn der Aushilfsjob im Kiosk diese Kriterien erfüllt und der Besitzer bereit ist Sie einzustellen, dann ist dies zulässig.

Falls nicht darf der Kioskbesitzer Sie gar nicht beschäftigen.

Am gescheitesten ist es wenn Sie hingehen und mit dem Kioskbetreiber zu sprechen, ob der Job für Sie geeignet ist.

Peter Kleinsorge

nein, das ist nicht möglich. Da Ausbage von Alkohol und antern Genussmittel erst ab 18 Jahre erlaubt ist

also wat denn nu? :D

@Gloryboy84

UmAlkohol und andere Genussmittel auschenken bzw verkaufen zu dürfen, muss der Verkäufer selbst mind. 18 Jahre sein

soweit ich weis darfst du das solange es ein mini job ist.

nö is es nicht