Ist es möglich, in einem Krankheitssemester Klausuren zu schreiben?

1 Antwort

Wenn der zuständige Therapeut (möglichst Facharzt!) bescheinigt, dass eine eingeschränkte punktuelle Studierfähigkeit gegeben ist, die es erlaubt, einige Nachholklausuren zu schreiben, dann ist es (falls die Prüfungsbestimmungen dem nicht entgegen stehen), durchaus möglich , dass Dir die Teilnahme erlaubt wird. Du musst jedoch einen schriftlichen Antrag beim Prüfungsamt stellen und den genannten Nachweis beifügen. Am besten Du erkundigst Dich dort erst mal. Nur eines muss Dir klar sein: Sollte dann eine Prüfung schiefgehen, dann könntest Du dich nicht darauf berufen, dass Du krank warst. Da ich selbst Therapeut bin, muss ich Dich aber warnen: Die psychische Belastung einer Prüfungsvorbereitung und Prüfung kann auch gesundheitlich belastende Folgen haben. Du solltest daher das Vorgehen vorher genau mit Deinem Therapeuten besprechen.