Ist es möglich das Jugendamt zu wechseln?
Ich habe bis vor vier Jahren in Euskirchen gelebt und wohne seit dem in Köln da ich dort geheiratet hab. Meine Kinder leben beide in pflegefamilien die erste in Velbert und die andere in der Eifel. Das Jugendamt Euskirchen hat dies so bestimmt und sie geben die Fälle auch nicht ab obwohl ich gar nicht mehr in Euskirchen lebe. Leider ist es nicht machbar mit den Herren vom Amt da zusammen zuarbeiten sie legen mir schon die ganze Zeit Steine in den Weg wenn es um besuchskontakte geht und auch bei anderen Themen deswegen würde ich gerne wissen ob nicht eigentlich das Jugendamt Köln zuständig wäre und wie ich erreichen kann das Euskirchen meinen Fall nach Köln abgibt? Wäre für jeden kleinen Tipp dankbar
3 Antworten
nein man kann nicht einfach das jugendamt wechseln. wenn dir beide kinder weg genommen wurden und in pflegefamilien leben müssen, dann ist schon unglaublich viel bei dir schief gelaufen. das jugendamt wird sicher anforderungen gestellt haben, die du zu erfüllen hast, bevor du überhaupt darüber nachdenken kannst die kinder zu sehen. solange du das nicht tust, wird man dir nicht zutrauen irgendwas im sinne der kinder zu tun.
wende dich an eine familienberatung und arbeite mit denen zusammen. tu was man dir sagt. wenns nicht besser wird, kannst du zur not einen anwalt fragen, aber lösen kann der selten was für dich.
die kinder haben eine familie und das seit sehr langer zeit. sie haben pflegeeltern, geschwister, freunde, ein gesichertes umfeld. sie wollen in frieden aufwachsen und unter umständen haben die kinder sogar selber entschieden, dass sie von dir nix wollen, weil sie angst haben. sie leben in ruhe, warum willst du das stören.
es muss noch immer alles schief laufen, denn ein umgangsausschluss seitens des jugendamtes ist mehr als ungewöhnlich.
Das zuständige Jugendamt richtet sich nach dem Wohnort der Kinder. Allerdings wunder mich, dass das Jugendamt in Euskirchen für das Kind zuständig sein soll, das in Velbert lebt.
Hast du noch das Sorgerecht?
Schau mal in den §87c des SGB VIII.
Zuständig ist entweder das JA an deinem Wohnort (wenn du Sorgerecht hast) ODER das Jugendamt an dem Ort, an dem die KINDER bzw. die Pflegefamilien leben, bei dir also das JA in Velbert und jenes aus dem Landkreis in der Eifel.
ich habe es bei einem kind das sorgerecht das ist die kleine die in nettersheim lebt und bei der grossen in velbert habe ich es nicht aber der vormund ist selber auch von velbert. wie kann ich denn erreichen das es nach velbert und bei der kleinen nach köln verlegt wird da ich von ihr das sorgerecht habe ?
Eigentlich ist das Jugendamt vom Gesetz her verpflichtet (!), die Zuständigkeit zu übergeben.
Versuche es mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, oder beantrage die Übertragung über das Familiengericht...
danke werde ich mal versuchen
sicher ist früher einiges schief gelaufen nur ist das jahre her und nun sieht es gänzlich aus, das Ja allerdings erkennt das nicht an und es besteht ja auch kontakt zu den kindern jedenfalls einfach so eine aussage zu treffen man traue mir nix zu finde ich schon heftig du meinen fall ja nicht kennst und daher auch nicht wissen kannst worum es geht .es handelte sich um eine Frage da ist eine bewertung meiner Lage oder Person vollkommen fehl am Platz