Ist es möglich ALG1 und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig zu bekommen?

2 Antworten

Wenn eine volle Erwerbsminderungsrente bezahlt wird, besteht kein Anspruch auf Alog I. Sofern nur eine teilweise EM-Rente bezogen wird, gilt der Anspruch auf Alog 1 als Einkommen. somit wird die Em-Rentenzahlung durch das Einkommen vermutlich auf Null gekürzt. Daher stimmt die obige Aussage: beide Leistungen zugleich können nicht bezogen werden, da immer eines auf das andere angerechnet wird.

Wieso wird eines auf das andere angerechnet. ALG 1 und teilweise EM-Rente sind doch zwei völlig verschiedene paar Schuhe. Weshalb soll das angerechnet werden. Verstehe ich nicht. Können Sie das begründen? Wenn ich 2000Euro arbeite und werde nach einem Jahr arbeitslos und bekömme nebenher 1/3 EM-Rente was ungefähr 200Euro entspricht. Weshalb soll dann, wenn ich arbeitslos werde und ALG1 aus den 2000Euro bekomme, plötzlich meine EM-Rente wegfallen? Ich bin ja dadurch oder deshalb weil ich die Arbeitsstelle verloren habe, nicht gesünder geworden. Und wenn man das Szenario durchspielt dass ich überhaupt kein ALG1 bekäme, was aber bereits deshalb nicht sein kann, da ich über ein Jahr gearbeitet habe, also nur EM-Rente bekommen würde, dann würde ich auch nur 1/3 Rente bekommen, also 200Euro. Und was soll hier angerechnet werden? Ich spreche von ALG1, nicht von ALG2. Bei ALG1 wird nichts angerechnet.

@lachs4709

Dann lies mal den §96a SGB VI. Der regelt, dass auf Erwerbsminderungsrenten anderes Einkommen angerechnet werden. Auch dein Einkommen wird auf die Rente angerechnet, also folglich auch ein sich anschließendes Arbeitslosengeld. Im Falle von Alog 2 wird kein Einkommen mehr angerechnet, da dies nicht als Einkommen im Sinne der RV gilt. (Dafür gibt es weniger Alog2, wenn man Rente bezieht). Und übrigens: auch bei einer Anrechnung des Alog 1 kann immer noch ein Rentenbetrag übrig bleiben, bzw. die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten sein. Dazu die Anlage 19 des Rentenbescheides lesen. Dort steht die individuelle Hinzuverdienstgrenze. Bis zu dieser wird das Einkommen zwar angerechnet, hat aber keine Auswirkung auf die Rentenhöhe.

Wenn du nur die halbe Erwerbsminderungsrente erhältst, kannst du auch gleichzeitig AlG 1 auf der Basis der tatsächlichen Stundenzahl bekommen, die du noch arbeiten kannst. Also zwischen 3 und 6 Arbeitsstunden täglich