Ist es Legal nicht Übersetzte Mangas zu lesen (von Fans übersetzte)?

5 Antworten

Ist Illegal. Die Mangas stehen unter den selben Schutz wie Filme, Serien etc. Mir ist zwar noch kein Fall bekannt, indem jemand wegen Bücher abgemahnt wurde, aber das muss nichts heißen.

Auch Manga haben ein Urheberrecht welches mit der Publikation von Fansubs gebrochen wird.

Ergo illegal.

Zumal es von TG: re auch einen offizielen Release in Deutschland gibt.

Ja aber es Fehlen noch so viele Mangas die schon raus sind. Naja aber wie auch immer, dann lass ich mal die Finger davon und warte weiter. In 3 Monaten kommt ja der nächste

LG ♥

@KittyKat89537

Die Manga müssen ja auch erst übersetzt werden und dann auch noch gedruckt, an Händler versendet, Kontrollen durchgehen usw.

Das dauert natürlich immer.

Band 10 kam am 1. März raus und Band 11 kommt am 3. Mai raus.

@Bobbymowick

Wenigstens kommt da jede 2-3 Monate was raus, bei anderen Genren kann's auch mal 2-3 Jahre dauern :o

@YaoiFan500

2-3 Monate dauert es ja auch in Japan.

Wenn die seite keine lizens hat um das manga anzubieten(was die meißten nicht haben) dann ist das nicht erlaubt. Ob das in deutschland rausgekommen oder lizensiert ist(es kann ja auch lizensiert sein ohne veröffentlicht zu sein), ist erstmal egal, urheberrecht gilt international.

Für den Leser spielt die urheberrechtsfrage keine Rolle. Dein Beitrag ist schlicht falsch

@Gilgamesh18

Naja, nur weil die leser in der regel nicht verfolgt werden macht es das nicht legal ^^. Auch kann man kaum herrausfinden wer die seite besucht hat weil die betreiber ja in der regel keine logs anlegen und ISP's in der regel auch IP adressen nur ein oder zwei wochen aufbewahren.

Aber nur weil man in der regel nicht gefunden wird macht es das nicht legaler.

@jort93

Du hast mich wieder falsch verstanden.

Wozu die Leser verfolgen, wenn der Leser nichts gebrochen hat?

Temporäre Abspeicherung von urheberrechtlich geschützten Bildern stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, da diese durch 44a UrhG gedeckt ist.

Verwechsle bitte nicht wieder den urheberrechtlichen Schutz und die wirtschaftliche Bedeutung eines Bildes.

Da gab es doch in der letzten Zeit ein urteil des europäischen Gerichtshofes zu, auf streaming mit set-top boxen bezogen, aber das lässt sich aber wohl auch auch verallgemeinern. die sind der Meinung dass dies auch illegal ist wenn es nur in cache oder ram gespeichert wird. Und für 44a braucht es nun ja noch weitere anforderungen um davon geschützt zu sein

@jort93

Um Streaming geht es hier nicht.

Das Urteil des europäischen Gerichtshof bestätigt, dass beim Streaming aus einer rechtswidrigen Quelle eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der wirtschaftliche Wert beim Zwischenspeichern von Filmen und Serien gegeben ist.

Das Zwischenspeichern von Bilder ist eine Grauzone. Bitte nicht vermischen.

44a UrhG ist eine Schranke des Urheberrechts, um die ausschliessliche Nutzungsrechte des Urhebers mit gegenläufigen Interessen auszugleichen. Was für ein Schutz und welche Anforderungen meinst du neben diesem Schranke?

@Gilgamesh18

Dir ist klar das filme auch nur eine reihe von bildern sind?

Naja, laut 44a sind weitere anforderungen das sie

"flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen"

und das sie

"eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben."

Ich weiß jetzt nur von welchem technischen verfahren das anzeigen dieser bilder ein wesentlicher und integraler teil ist, würde ja auch alles ohne die bilder funkionieren. Auch erkenne ich nicht was für eine rechmäßige nutzung oder übertragung eines werkes dardurch möglich gemacht wird.

44a bezieht sich auf technische hürden, und es gibt ja wohl keine technische hürde die den betreiber der website zwingt diese bilder zu zeigen damit andere werke präsentiert werden können.

@jort93

Jetzt intepretierst du noch das Urheberrecht und 44a UrhG falsch.

Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Filmwerke (§ 2 Abs. 6 UrhG), Bilder (§ 2 Abs. 4 UrhG) und Laufbilder (§ 95 UrhG)

Was du zu 44a UrhG schreibst sind keine zusätzliche Anforderungen, sondern 44a UrhG selbst.

Ich kopiere nochmals meinen Satz:

"Die angezeigte Mangaseite, die im Arbeitsspeicher zwischengespeichert sind, sind flüchtig und begleitend. Die technische Notwendigkeit für die Datenübertragung ist vorhanden."

Zur rechtsmässigen Nutzung hast du entweder den ersten Teil ignoriert oder einfach nicht verstanden.

1 eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2 eine rechtmäßige Nutzung

Absatz 2 fällt, wenn 1 gegeben ist.

Noch Unklarheiten?

@Gilgamesh18

ja, "eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler [..] eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen" Die übertragung welches werkes wird denn nun nur durch diese mangaseite ermöglicht?

@jort93

Die abgebildete Mangaseite des Buches

@Gilgamesh18

Das kann nicht sein.

Dann würde man ja der mangaseite einen wert zusprechen da dort von einem Werk oder sonstigem schutzgegenstand gesprochen wird.

Dann kann man nichtmehr argumentieren das die mangaseite keine wirtschaftliche bedeutung hätte wenn man ihr die eigenschaft "schutzgegegenstand" gibt.

@jort93

Mach das bitte nicht durcheinander.

Lies den Artikel nochmals durch und übersehe bitte nicht den "oder"-Teil

...eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Kurz: Ein Werk ohne wirtschaftlichen Wert.

Dein Fehler besteht darin, dass du voraussetzt, dass ein Werk immer einen wirtschaftlichen Wert haben muss.

@Gilgamesh18

Ein werk, ist ein Gegenstand der durch das urheberrecht geschützt wird oder zumindest geschützt werden kann. Wenn es keinen wert hätte, dann könnte man es wohl es wohl kaum schützen.

@jort93

Was du als "Werk" bezeichnest, interessiert hier niemanden...

Und 44a UhrG unterscheidet doch Werke mit und ohne wirtschaftlichen Wert.

Der Fragesteller möchte wissen, ob es legal oder eine Grauzone ist, Mangas online zu lesen und keine philosophische Überlegungen mit dir auszutauschen.

@Gilgamesh18

Das ist nicht meine auffassung, das steht im urheberrecht direkt in §1

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Und 44a unterscheidet nicht zwischen werken mit und ohne wirtschaftlichem wert. Das "keinen wirtschaftichen wert" bezieht sich auf die vervielfältigungshandlung, sonst wäre da kein "und".

Und bei dem "Werke oder sonstige schutzgegenstände" werden werke als schutzgegenstände mit eingeschlossen, aber die möglichkeit für schutzgegenstände die keine werke nach der definition sind, offengelassen.

@jort93

Spielt es eine Rolle, ob die abgebildete Mangaseite ein Schutzgegenstand oder ein Werk ist? Darf ich aufgrund der Schutz keine Mangaseite aufrufen?

Deine Auffassung besteht darin, dass das blosse Aufrufen eines rechtswidrigen Seite wie Kino.to bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da der Seiteinhaber keine Rechte an die Bilder (Cover) besitzt.

Entweder schaffst du jetzt weiter Unsicherheiten oder du bestätigst, dass es nicht illegal ist, Mangas online zu lesen.

Bei einem cover ist das ding das dies von der meinungsfreiheit gedeckt wird, da seiten wie kinox ja in der regel noch eine zusammenfassung des filmes aufzeigen. Von daher ist es angemessen dieses bild aufzeigen um das besser zu erläutern. Bei einer mangaseite ist das eine andere situation.

@jort93

Was du schreibst ist ein kompletter Schwachsinn. Das ist kein Ratespiel...

Es ist keineswegs rechtens urheberrechtlich geschützte Werke (Cover) zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen (§ 2, 16, 17, 19a UrhG), wenn man dafür keine Nutzungserlaubnis besitzt (§ 31 UrhG).

Zurück zum Thema

Du hast mehrfach bewiesen, dass du dich mit Urheberrecht nicht auskennst. Willst du den Fragesteller und andere Mitleser weiterhin weismachen, dass es illegal ist, Mangas online zu lesen? Oder bleiben wir nun dabei, dass es durch 44a UrhG gedeckt ist?

@Gilgamesh18

In §51 UrhG steht

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichen Werkes zum Zweck des Zitates, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertig ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn [...] stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden;

Und eine zusammenfassung des filmes ist definitiv ein selbstständiges sprchwerk... was meinst du mit ratespiel? In z.B. fernsehzeitschriften werden covers doch auch abgedruckt. Das ist halt legal weil dieses bildzitat mit einem selbstständigen sprachwerk verknüpft wird.

@jort93

Verweise bitte nicht auf einen Artikel, den du nicht verstehst.

Ein Bildzitat nach § 51 UrhG ist nur dann zulässig, wenn

  • sie durch einen besonderen Zweck gerechtfertig ist (Auseinandersetzung mit dem Inhalt mit eigenen Ansichten und Gedanken)
  • eine deutliche Quellenangabe gegeben ist (§ 63 UrhG)

Mit Ratespiel meine ich, dass du nicht raten sollst, was legal ist und was nicht.

Darum geht es jetzt aber nicht.

Zurück zum Thema:

Der Fragesteller möchte lediglich wissen, ob es illegal ist, Mangas online zu lesen.

Willst du weiter abstreiten, dass § 44a UrhG keine Wirkung hat? Oder können wir uns da jetzt einig sein?

@Gilgamesh18

Eigentlich hast du mich nicht überzeugt, nein.

Es ist ja durchaus üblich werbematerial von filme und etc. zu verwenden. Das sieht man doch auf hunderten von legalen internetseiten und in hunderten von magazinen und keine von denen werden verklagt. Das ist ja nun nicht wirklich vergleichbar.

@jort93

Weil die legalen Seiten entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt haben, ein Werbevertrag vereinbart haben, rechtsmässig zitiert haben oder Material nur verlinken (Embedding), die der Öffentlichkeit ohnehin zugänglich sind.

Bitte nicht vom Thema abkommen. Willst du weiter abstreiten, dass § 44a UrhG keine Wirkung hat? Oder können wir uns da jetzt einig sein?

@Gilgamesh18

nein, einig sind wir uns nicht. aber weiter diskutieren möchte ich das auch nicht, ist ja kein dabattierclub hier.

@jort93

Deine Antwort überrascht mich wenig.

An den Fragesteller und andere Mitleser: Es ist nicht illegal, Mangas online zu lesen (egal ob die Quelle rechtswidrig ist oder nicht). Den Beitrag von jort93 kann ignoriert werden.

Soweit ich weiß, ist das davon abhängig ob eine Serie in Deutschland lizensiert wurde oder nicht.

Tokyo Ghoul gibt es ja in Deutschland nur bestimmte Bände noch nicht. Also würde ich sagen das lesen der Kapitel die es in Deutschland noch nicht gibt, sollte in einer Grauzone liegen, sobald diese dann aber in Deutschland erscheinen sollte es Illegal sein.

Alle Angaben allerdings ohne Gewähr!

Was bedeutet Lizensiert?

@KittyKat89537

Lizensiert bedeutet in diesem Fall, das Deutschland die Lizenz hat den Manga verkaufen zu dürfen innerhalb Deutschlands. Sie haben also das Recht an der Verbreitung des Mediums. Sobald es die Manga Bände die du Online liest im Geschäft zu kaufen gibt sind diese Lizensiert und das Online lesen und anschauen ist illegal

@KittyKat89537

Das eine firma die lizens gekauft hat um das manga hier zu vertreiben. Aber man kauft in der regel lizensen für ganze serien, nicht nur einzelne bänder. Also sind die bänder die noch nicht rausgekommen sind, wahrscheinlich auch schon lizensiert. Aber spielt eigentlich keine rolle ob sie lizensiert sind oder nicht.

@Tsukino38

Das stimmt nicht. Das veröffentlichungsdatum hat nichts mit der lizens zu tun. Du musst dir die lizens ja logischerweise vor der veröffentlichung holen weil du das sonst nicht übersetzen kannst. Bei so serien wird in der regel gleich zu anfang die lizenz für die ganze serie gekauft schon bevor man angefangen hat den ersten band zu übersetzen.

@jort93

Schon klar, habe es etwas blöd formuliert. Sorry

Ignoriere alle bisherige Beiträge

Mangas online lesen ist eine Grauzone, solange die Website nicht alle Mangaseiten auf einmal anzeigt. Es spielt keine Rolle, ob die Website legal oder illegal ist.

Generell erlaubt das deutsche Urheberrecht vorübergehende Vervielfältigungen, vorausgesetzt sie haben keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung. (Siehe § 44a UrhG)

Haben flüchtige und einzelne Mangaseiten überhaupt eine wirtschaftliche Bedeutung? Meiner Meinung nach nicht. Darüber hat aber auch kein Gericht entschieden.

Wenn du ein Manga auf einer Seite liest, den du per Klick auf die nächste Seite blättern muss, bleibt das eine Grauzone und ist durch 44a UrhG gedeckt.

Wenn du die Anime- und Mangaindustrie unterstützen willst, empfehle ich dir die Dienste der legalen Anbieter zu beanspruchen.

Sicher haben einzelne mangaseiten eine bedeutung. So wie ein bild urheberrechtlich geschützt ist, ist auch eine mangaseite urheberrechtlich geschützt. Wenn es nur ein oder zwei worte wären könnte man so argumentieren, aber so eine seite mit mehreren zusammenhängenden zeichnungen und text fällt definitiv ins urheberrecht.

Außerdem, hast du den ganzen artikel gelesen?

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1 eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2 eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Für welches technisches verfahren ist denn das anzeigen dieser manga seite ein wesentlicher und integraler teil? Flüchtig oder Begleitend ist es auch nicht.

@jort93

Ich glaube du hast da was missverstanden.

Welchen Marktwert hat eine gerissene Seite aus einem Manga? Die Google-Bildersuche zeigt Bilder im Netz an, unabhängig davon ob die Quelle legal ist oder nicht. Trotzdem mache ich mich nicht strafbar, wenn Google mir die Bilder anzeigt, solange ich sie nur flüchtig vervielfältige.

Zum letzten Absatz:

Die angezeigte Mangaseite, die im Arbeitsspeicher zwischengespeichert sind, sind flüchtig und begleitend. Die technische Notwendigkeit für die Datenübertragung ist vorhanden.

Noch fragen?